Veruntreuung von Vertriebsprovisionen

Ich arbeite als freier Handelsvertreter nach §§84 ff. HGB. vertrieblich für ein Dienstleistungsunternehmen.

Ich habe für das Unternehmen in den letzten 4 Monaten Kundenaufträge i.H. von ca. 135.000 Euro von ca. 24 verschiedenen Kunden vermittelt. Alle Kunden haben bereits bezahlt und ich habe die entsprechenden Provisionsrechnungen i.H. von ca. 13.500 Euro an das Unternehmen gestellt, für das ich arbeite. Alle von mir gestellten Rechnungen sind offen und überfällig.

Nun hat das Unternehmen, ohne mit mir Rücksprache zu halten, meine Provisionen verwendet, um aktuelle Liquiditätsprobleme auszugleichen, sprich, mein Geld wurde für den Ausgleich von Gehältern, Gebühren, sonstige Kosten, etc. verwendet. (das habe ich auf Recherche erfahren von meinen Vertriebskollegen, die das ähnliche Problem haben)

Auf konkrete Nachfrage, wo meine Provisionszahlungen bleiben, wurde mir gesagt, das Unternehmen habe derzeit leider kein Geld, diese auszugleichen und hoffe, dies nachzuholen, sobald sich die „finanzielle Lage wieder bessere“.

Unabhängig von der Anstrengung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) ist meine Frage, ob das Zurückhalten, bzw., Unterschlagen meiner Provisionen den Tatbestand einer kriminellen Handlung erfüllt (Zweckentfremdung, Veruntreuung, Betrug).

Oder ist das Unternehmen sogar im Recht, wenn es (kurzfristig?) einfach Provisionen von Vertriebsmitarbeitern verwendet, um somit größeren Schaden für das Unternehmen abzuwenden?

Hat jemand solche Fälle schon selbst erlebt oder anderweitig Erfahrung gesammelt?

Moin,

es war nicht DEIN Geld, was die Firma benutzt hat, um andere Forderungen auszugleichen.

Eine Veruntreuung ist das nicht. Eine Firma in Zahlungsschwierigkeiten wird sich immer entscheiden müssen, welche Forderungen zuerst beglichen werden.

Eine Strafbarkeit ist im Falle der Insolvenzverschleppung gegeben.

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Danke für den Hinweis. Das bedeutet also, sollte das Unternehmen trotz der Verwendung unserer einbehalten Vertriebsprovisionen Konkursantrag stellen müssen, wäre das der Tatbestand der Insolvenzverschleppung, richtig? Aber unser Geld wäre im Worst Case verloren, sollte aus der Insolvenzmasse nichts mehr zu holen sein? Private Haftung des GF einer GmbH greift aber ?

Unbeachtet der rechtlichen Lage, ist das Verhalten des GFs aus meiner Sicht nicht nur ziemlich korrupt, weil er nicht mit uns gesprochen hat, sondern einfach die Buchhaltung angewiesen hat, das Geld anderweitig zu verwenden, sondern unternehmerischer Selbstmord. Seit ich merke, das die Provisionen nicht kommen, habe ich nichts mehr für das Unternehmen gemacht. Im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre hat das Unternehmen damit, alleine bei mir, rund 130-140K weniger Netto-Umsatz gemacht. Schön blöd aus meiner Sicht.