Fallbeispiel:
Autofahrer A unterschätzt die Dauer zum Überholen eines Traktors auf einer Bundesstraße in einer unübersichtlichen Kurve in der ohnehin Überholverbot herrscht.
Entgegenkommender Autofahrer B verhindert einen Frontalzusammenstoß nur durch eine Vollbremsung.
Durch die Vollbremsung entsteht ein erhöhter Verschleiß am Fahrzeug von B (wenn auch nur minimal).
Muss A für den Schaden aufkommen und kann er ggf. wegen seines Fehlverhatlens anderweitig belangt werden?