Verursachen einer Vollbremsung

Fallbeispiel:

Autofahrer A unterschätzt die Dauer zum Überholen eines Traktors auf einer Bundesstraße in einer unübersichtlichen Kurve in der ohnehin Überholverbot herrscht.

Entgegenkommender Autofahrer B verhindert einen Frontalzusammenstoß nur durch eine Vollbremsung.

Durch die Vollbremsung entsteht ein erhöhter Verschleiß am Fahrzeug von B (wenn auch nur minimal).

Muss A für den Schaden aufkommen und kann er ggf. wegen seines Fehlverhatlens anderweitig belangt werden?

Hi,

Durch die Vollbremsung entsteht ein erhöhter Verschleiß am
Fahrzeug von B (wenn auch nur minimal).
Muss A für den Schaden aufkommen

Der Verschleiß dürfte schwierig nachzuweisen sein, im speziellen der zu beziffernde Schaden, da gab es mal die Sache, dass der Schaden über einem gewissen Betrag liegen muss(15€?) ansonsten wird das direkt eingestellt. Gilt das noch?

und kann er ggf. wegen seines
Fehlverhatlens anderweitig belangt werden?

wenn ein Überholverbot bestand sicherlich. Einfach zur Anzeige bringen.

MFG

und kann er ggf. wegen seines
Fehlverhatlens anderweitig belangt werden?

wenn ein Überholverbot bestand sicherlich.

Auch sonst. Ob Überholverbot oder nicht, der geschilderte Sachverhalt ist eine Straftat.

Gruß
smalbop

Hallo,

Muss A für den Schaden aufkommen

Nein. Selbst wenn es einen messbaren Verschleiss geben würde, dieser Verschleiss infolge einer Vollbremsung gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Vor allem, würde man diesen Verschleiss entschädigen müssen, wo sollte man dann die Grenze ziehen? Jede Bremsung bedingt einen, wenn auch geringen, Verschleiss. Wenn man bei einer Vollbremsung Haftungsansprüche stellen könnte, dann könnte man das auch bei jedem durch einen Dritten verursachtem Bremsmanöver machen.

und kann er ggf. wegen seines Fehlverhatlens anderweitig belangt werden?

sicher, soweit es sich um strafbares Verhalten handelt.

Gruss

Iru

Hallo,

nun ja, ein „messbarer Verschleiß“ kann durchaus in Form eines so genannten „Bremsplatten“ entstehen. Und wenn eine Bremsung notwendigerweise in einer so extremen Form durchgeführt worden ist/als notwendig erachtet werden durfte, um einen Unfall zu vermeiden/trotz einer solchen Bremsung ein Unfall nicht vermeidbar war, würde ich das nicht mehr unter „normalen Verschleiß“ packen, sondern schon eine Schadenersatzpflicht beim Verursacher sehen. Nach so einer Aktion ist ein Neureifen mit einigen Jahren „Lebenserwartung“ von jetzt auf gleich ein Fall für die Entsorgung. Das spielt in einer ganz anderen Liga, als wenn man eine rein theoretische Verkürzung der Lebenserwartung im Rahmen der ohnehin gegebenen Bandbreite des Austauschintervalls hinnehmen müsste.

Ich meine mich sogar an eine Akte aus Referendarzeiten zu erinnern, wo mal ein Bremsplatten (nach nicht erfolgreicher Notbremsung) mit auf der Liste der Schadenpositionen stand, und auch mit durchgegangen ist.

Gruß vom Wiz

OT: Die Bremsplatte, wegen Fläche owt
x

Hallo Wiz,

Nach so einer Aktion ist ein Neureifen mit einigen Jahren „Lebenserwartung“ von jetzt auf gleich ein Fall für die Entsorgung.

so als technischer Laie: ist das auch so zu Zeiten des ABS, ESP usw.? Kann durch eine Notbremsung tatsächlich der Reifen geplättet werden?

fragende Grüße

Iru

Nö, weil der Reifen davon auch ‚platt‘ gehen kann