Verursachtes Feuer durch Hausratvers. abgesichert?

Hallo,

eine Kollegin hat mich gebeten Ihr einige günstige Hausratversicherungen herauszusuchen.

Sie sprach davon, das sie Ihren Hausrat u. a. gegen Feuer versichern möchte. Was ist allerdings wenn das Feuer durch die eigenen Kinder verursacht wird, z.B. zündeln mit Feuer oder Herd anmachen?

Kann mir jemand sagen, ob dies auch grundsätzlich mitversichert ist oder dies spezielle Tarife bzw. durch bestimmte Versicherungen abgedeckt wird?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Ingo

Sie sprach davon, das sie Ihren Hausrat u. a. gegen Feuer
versichern möchte. Was ist allerdings wenn das Feuer durch die
eigenen Kinder verursacht wird, z.B. zündeln mit Feuer oder
Herd anmachen?

Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Im Bereich Feuer ist einfache Fahrlässigkeit mitversichert, bei grober Fahrlässigkeit könnte es Unterschiede von Gesellschaft zu Gesellschaft geben. Niemals versichert sind Vorsatztaten.

Du wirst nicht umhin kommen, Dir die Bedingungen der in Frage kommenden Gesellschaft durchzulesen.

Ich stimmer Nordlicht voll zu, möchte nur eine kleine Randbemerkung abgeben zur Ursprungsfrage. Ich erlebe es leider auch immer wieder dass Kunden sagen, „hätte ich das gewußt, hätte ich die Versicherung nicht abgeschlossen“, so möchte ich ergänzen, dass die Fragestellung falsch oder nicht exakt ist. Zündelnde Kinder, die sind erst mal nicht das Problem, die Frage ist, wie alt sind die Kinder? Waren Sie alleine oder wurden Sie beaufsichtigt. Woher hatten sie das Feuer. Auf diese Fragen wird sich der Versicherer konzentrieren. Ich möchte heirmit nur sagen, dass du nie eine Versicheurng finden wirst, die alles abdeckt. Nichts wird pauschal abgedeckt, es kommt immer auf das einzelne Schadenereignis an.

Grüße

Michael

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Hallo Michael,

Frage ist, wie alt sind die Kinder? Waren Sie alleine oder
wurden Sie beaufsichtigt. Woher hatten sie das Feuer. Auf

Wir reden hier nicht über die Haftpflicht, sondern über die Hausrat. Da spielt das Alter der Kinder oder deren Beaufsichtigung nur eine nachgeordnete Rolle. Wichtig ist der Grad der Fahrlässigkeit. Meine Gesellschaft deckt im Bereich Hausrat sogar grobe Fahrlässigkeit, andere vielleicht nicht. Einfache Fahrlässigkeit sollte eigentlich in dieser Sparte immer versichrt sein. Was jetzt die einfache von der groben Fahrlässigkeit unterscheidet überlasse ich lieber den Juristen.

Gruß

Nordlicht

Ich weiß sehr wohl, dass wir von Hausrat und nicht Haftpflicht reden. Doch was ist grobe Fahrlässigkeit? Ist es grob fahrlässig, wenn ein 3 jähriges Kind am Adventskranz ein Stück papier anzündelt und es aus Schreck fallen lässt weil es sich die Finger verbrennt in der Zeit, in der die Mutter unter dem Tisch gerade Krümel aufliest? Oder ist die Mutter gerade einkaufen und lässt den 3 Jährigen alleine. Oder ist es garkein 3 Jähriger sondern eine 10 Jährige? Verstehst du worauf ich hinaus möchte?? Deine Gesellschaft mag bei grober Fahrlässigkeit zahlen, andere tun dies nicht. Und dann ist die Frage was grob Fahrlässig ist und da spielt m.E. (und so schreibt es auch die einschlägige Fachliteratur) das Alter der zündelnden Kinder sehr wohl eine Rolle.

Viele Grüße
Michael

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Ich gestatte mir hiermit höflich ein wenig „Senf“ dazu zu geben.

In der Tat ist es wichtig für die Nichtexperten unter uns eine deutliche Unterscheidung zwischen Haftpflicht und Sachversicherung zu treffen. In der Haftpflicht dreht es sich im Hinblick auf schadensverursachende Kinder zum einen um die Deliktfähigkeit des Kindes (i.d.R. sind Kinder bis 7 Jahre gar nicht haftbar zu machen, sprich nicht deliktfähig, im Alter von 7 bis 17 Jahren stellt sich die Frage nach der „Einsichtsfähigkeit“ des Kindes, die individuell verschieden sein kann) zum anderen ist die Frage nach einer evtl. Aufsichtspflichtverletzung der Eltern resp. der aufsichtsführenden Person zu stellen.

Tatsächlich kann sich eine ähnliche Problematik aber auch in der Hausratversicherung stellen. Vorsatz ist natürlich nie versicherbar, da es dem Versicherungsgedanken an sich widersprechen würde. Grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls in den meisten Bedingungswerken ein Ausschlusstatbestand. Was aber bedeutet eigentlich grobe Fahrlässigkeit ? Ohne ins Detail zu gehen: Nimmt ein VN die Möglichkeit eines Schadens bewußt billigend in Kauf, so ist dies grob fahrlässig. Im konkreten Beispiel heißt das: Lasse ich meine Kinder mit brennenden Kerzen alleine, weil ich mir denke, ich bin ja gut versichert, ich weiß es kann etwas passieren aber was solls, dann wäre das grob fahrlässig. Habe ich dagegen gedacht, dass meine Kinder schon reif genug sind, die Gefahr einschätzen zu können, so liegt m.E. keine grobe Fahrlässigkeit vor.

Langer Rede kurzer Sinn: Gut formuliert ist halb reguliert - wohl dem der einen kompetenten Berater hat. Viel Spaß den Internet Billigkunden.

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Langer Rede kurzer Sinn: Gut formuliert ist halb reguliert -
wohl dem der einen kompetenten Berater hat.

Wohl dem, der sich durch Beihilfe zum Versicherungsbetrug strafbar macht!

Das ist natürlich ein netter Hinweis ! - Danke.

Unbeantwortet kann er natürlich nicht bleiben. Daher möchte ich meine Intension hier etwas erläutern. Selbstverständlich kann es nicht darum gehen, eindeutig nicht versicherte Schäden so umzuformulieren, dass sie plötzlich gedeckt sind.

Häufig habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass gerade im Bereich der Aufsichtspflichtverletzung der Kunde - in bester Absicht - Angaben macht, die eben nicht der Wahrheit entsprechen. Wer gibt schon gerne zu, dass er die Aufsichtspflicht über seine Kinder verletzt hat ? Genau dadurch wird aber in vielen Fällen ein, wenn man sich an die Wahrheit hält, gedeckter Schaden zu einem nicht gedeckten Schaden. Hier hilft also nur Aufklärung und diese kann ein Berater geben.

Gleiches gilt gerade im Haftpflichtbereich auch für viele andere Schäden z.B. Gefälligkeitshandlungen.

Also ist Beratung gerade im Schadensfall von großer Bedeutung. Versicherungsbetrug geht anders.

Langer Rede kurzer Sinn: Gut formuliert ist halb reguliert -
wohl dem der einen kompetenten Berater hat.

Wohl dem, der sich durch Beihilfe zum Versicherungsbetrug
strafbar macht!

Hallo,

nach ein bißchen Recherche im Internet und einem Artikel den ich zufällig in der aktuellen Ökotest zum Theme Hausrat gefunden habe, bin ich auf Versicherungen gestoßen die auch grobe Fahrlässigkeit versichern. Dadurch dürfte doch die Diskussion fahrlässig oder grob fahrlässig im Schadensfall entfallen. Gerade bei Feuer und Kindern wird die Frage bestimmt sonst immer kommen.

In diesem Zusammenhang bin ich dann auch auf die bisher mir nicht bekannte „Ammerländer Versicherung“ gestoßen.

Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Versicherung?

Gruß

Ingo

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