Hallo,
Verursachungsgerechte Aufführung von Kosten kenne ich eigentlich nur aus der Kosten und Leistungsrechnung. Macht man das auch in der Buchführung.
Beispiel:
Unternehmen hat zwei Abteilungen. Die Äpfel und Birnen Abteilung. Ein dort arbeitender Mitarbeiter arbeiet genau 60% für die Äpfelabteilung und 40% seiner max. Arbeitszeit für die Birnenabteilung. Gehalt bekommt er nun 1000,- (Steuern und weitere Abzüge vernachlässigt). Kann man nun auch in der Buchführung die Aufwändungen ein mal zu 60% und der anderen zu 40% zurechnen?
Anmerkung: Die Organisation ist Divisional. D.h. jede Abteilung ist quasi ein eigener Betrieb im Betrieb. Mit eigenem Kontenrahmen bzw. Nummerblock.
Gruß
Schlumpf
Hi !
Kann man nun auch in der Buchführung
Ja. Man kann.
Üblicherweise wird es über die Bereiche der Kostenstellen erfasst. Die Kostenstellenrechnung wäre in diesem Fall ein Nebenprodukt der Buchhaltung.
Alternative wäre, dass die Lohnabrechnung (oder auch andere Bereiche) zentral erfasst werden, um anschließend die Teilbeträge via interner (Ver-)Rechnung auf den jeweiligen Kostenverursacher aufzuteilen.
BARUL76
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Hallo Schlumpf,
erstmal hat barul76 schon recht.
Die Kostenstellenrechnung bietet die Möglichkeit bei der Erfassung der Buchhaltung, einzelne Kosten auf die gleichen Kostenkonten, aber auf unterschiedliche Kostenträger (hier also unterschiedliche Abteilungen) zu verteilen.
Moderne Lohn-u.Gehaltsprogramme können solche prozentualen-Kosten-Träger-Aufteilung (hier 60 zu 40) direkt für eine Kostenstellen/-Trägerrechnung berücksichtigten. Ohne dass interne Verrechnungs-Belastungen- und oder Buchungen notwendig wären.
Obwohl wenn jede Abteilung eigentlich selbständig ist , würde ich sie auch alle als quasie Profit-Center führen. Deshalb sicher auch eigene Kontenrahmen.
Grüsse Rainer,
bei Rückfragen auch gerne per E-Mail erreichbar
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