Verurteilt ohne anhörung

hallo!

ist es rechtlich erlaubt, dass man ohne anhörung verurteilt wird und sein urteil/geldstrafe per post erfährt??? wie gesagt: OHNE PERSÖNLICHE ANHÖRUNG!!!
und wenn man weiss, dass die beweislage so erdrückend ist, dass man sowieso vor gericht verloren hätte, ist dies schlauer, weil vielleicht keine gerichtskosten anfallen???

mfg

ist es rechtlich erlaubt, dass man ohne anhörung verurteilt
wird und sein urteil/geldstrafe per post erfährt???

Ja, z.B. § 232 StPO. Bei Strafbefehlen bedarf es nicht mal einer Verhandlung, siehe z.B. http://www.123recht.net/Der-Strafbefehl-__a391.html
Ganz ohne Aussage des Beschuldigten geht es jedoch nicht, es reicht aber z.B. eine gemachte Aussage bei der Polizei oder StA. Sind da keine weiteren Fragen seitens des Richters offen (weil der Fall klar ist und auch nur von „geringer Bedeutung“, kommt es erst gar nicht zu einer Verhandlung.

Ganz ohne Aussage des Beschuldigten geht es jedoch nicht

M. E. schon. Es muss doch lediglich rechtliches Gehör gewährt werden, hierzu reicht aber bereits die Möglichkeit, eine Aussage zu machen, etwa eine Vorladung zur Polizei. Nimmt der Beschuldigte diese Möglichkeit nicht wahr, muss doch ein Strafbefehl möglich sein, oder? Mir fiele jedenfalls keine Norm ein, die es anders bestimmt.

Levay

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Ganz ohne Aussage des Beschuldigten geht es jedoch nicht

M. E. schon. Es muss doch lediglich rechtliches Gehör gewährt
werden, hierzu reicht aber bereits die Möglichkeit, eine
Aussage zu machen, etwa eine Vorladung zur Polizei. Nimmt der
Beschuldigte diese Möglichkeit nicht wahr, muss doch ein
Strafbefehl möglich sein, oder? Mir fiele jedenfalls keine
Norm ein, die es anders bestimmt.

So in etwa. Ein Strafbefehl ist ja mehr oder weniger erst mal ein „Vorschlag“. Den kann man annehmen (zahlen) oder ablehnen innerhalb von 2 Wochen. Widerspricht man, kommt es zu einer Verhandlung, meist beim Amtsgericht. Der Strafbefehl soll ja die Gerichte entlasten und kann auch nur verwendet werden bei geringfügigeren Vergehen wie Beleidigung, Ladendiebstahl, Verkehrsgeschichten u.ä. Dabei sollte allerdings auch beachtet werden, daß das für den Angeklagten durchaus auch mal von Vorteil sein kann (Strafklageverbrauch), siehe z.B. BVerfGE 65, 377.
Generell MUSS immer rechtliches Gehör gewährt werden, unter Benennung des Tatvorwurfs muss sich jeder zur Sache einlassen können - sonst wäre das ein Verstoß gegen § 103 GG oder auch z.B. die Menschenrechtskonvention. Aber: Auch die Möglichkeit, nach einem Strafbefehl Einspruch zu erheben, reicht dazu aus, der Rechtsmangel des Strafbefehls ist damit geheilt.
Was viele aber als Anhörung erwarten (z.B. durch die Fernsehshows und diverses andere), muss nicht unbedingt der Realität entsprechen. Auch eine bereits gemachte Aussage bei der StA oder Polizei oder eben die reine Möglichkeit dazu reicht meist aus. Anhörung ist halt ein Anrecht, keine Pflicht.

Eben! (owT)
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