Verurteilt zur Vertrags-Rückabwicklung - und dann?

Hallo,

kann ein Gericht eigentlich einen Händler zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages verurteilen, wenn sich dieser zuvor gegenüber dem Käufer geweigert hat, aber die gesetzlichen Voraussetzungen nach Meinung des Gerichts erfüllt sind?

Was passiert nach so einer Verurteilung? Eine Geld-Forderung kann man per Gerichtsvollzieher eintreiben, aber wie wird die Verurteilung zur Vertragsrückabwicklung volltstreckt?

Danke vorab für hilfreiche Antworten!

Gruß

Martin

Hallo,
ja, natürlich kann ein Gericht das.
Üblicherweise sind die Leistungen „Zug um Zug“ zurückzugewähren, sofern das Gericht nichts anderes beschliesst (z.B. wenn eine Seite garkeine Leistung erbracht hat). Wenn ein Händler z.B. verurteilt wurde, eine defekte Sache zurückzunehmen, dann wird die Sache gegen Geld ausgehändigt und „fertig“.

Gruß vom
Schnabel

Vielen Dank!!

Was passiert nach so einer Verurteilung? Eine Geld-Forderung
kann man per Gerichtsvollzieher eintreiben, aber wie wird die
Verurteilung zur Vertragsrückabwicklung volltstreckt?

Der Hinweis mit der Zug-um-Zug-Verurteilung ist richtig, geht aber m.E. gar nicht auf deine Frage ein. Es gibt zwei Alternativen:

  1. Wenn (nur) der Händler verklagt und verurteilt wird, dann kann die Herausgabe der Sache gar nicht vollstreckt werden. Ein Zug-um-Zug-Tenor klingt ungefähr so: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Herausgabe der Sache x 1.000,00 Euro zu zahlen.“ Dieses Urteil ist also nur gegen den Beklagten zu vollstrecken, nur er wird zu etwas verurteilt.

  2. Hat (auch) der Verkäufer (erfolgreich) geklagt, so kommen wir zu deiner Frage: Wie wird das vollstreckt? Nun, das macht auch der Gerichtsvollzieher. Der kommt und holt die Sache ab.