Verurteilte mit Namen nennen?

Liebe WWWler,

welches Gesetz verbietet es in Deutschland eigentlich den Medien, rechtskräftig Verurteilte mit vollem Namen zu nennen?

Dass jemand, gegen den ein Strafverfahren noch nicht abgeschlossen worden ist, nicht mit vollem Namen genannt werden darf, ist mir natürlich sehr verständlich. Ich wundere mich aber häufig darüber, dass Zeitungen auch nach dem rechtskräftigen Urteil nur abgekürzte Namen schreiben. Heute wird z.B. bei Spiegel nur vom Kettensägenmörder F. gesprochen.

Ich habe eine zeitlang in Großbritannien gelebt und da war es in den Lokalzeitungen sogar üblich, die Beschuldigten mit Namen zu nennen (z.B. hier http://www.greenocktelegraph.co.uk/article.php?sec=1…).

Wäre es in Deutschland möglich, dass eine Lokalzeitung rechtskräftige verurteilte Ladendiebe, Trunkenheitsfahrer, Sachbeschädiger etc. mit Namen (und wie in dem Beispiel aus Schottland vielleicht sogar mit Anschrift) nennt?

Danke für Aufklärung und viele Grüße,

Matt

Hallo

welches Gesetz verbietet es in Deutschland eigentlich den
Medien, rechtskräftig Verurteilte mit vollem Namen zu nennen?

Zu diesem Zeitpunkt an sich keines. Zwar gerät die volle Namensnennung immer mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Konflikt, allerdings überwiegt bei zeitlicher Nähe zur Straftat die Pressefreiheit und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Es ist allerdings gerade bei bestimmten Zeitungen ein beliebtes Stilmittel, Namen nur unvollständig zu nennen und insb. Augen mit schwarzen Balken zu versehen.

Dass jemand, gegen den ein Strafverfahren noch nicht
abgeschlossen worden ist, nicht mit vollem Namen genannt
werden darf, ist mir natürlich sehr verständlich. Ich wundere
mich aber häufig darüber, dass Zeitungen auch nach dem
rechtskräftigen Urteil nur abgekürzte Namen schreiben. Heute
wird z.B. bei Spiegel nur vom Kettensägenmörder F. gesprochen.

Das kommt wie gesagt darauf an, wie lange das Verfahren her ist, da nach einiger Zeit das Recht, selbst darüber zu entscheiden, welche Informationen in die Öffentlichkeit gelangen, und der Resozialisierungsgedanke vor der Pressefreiheit überwiegen.

Ich habe eine zeitlang in Großbritannien gelebt und da war es
in den Lokalzeitungen sogar üblich, die Beschuldigten mit
Namen zu nennen (z.B. hier
http://www.greenocktelegraph.co.uk/article.php?sec=1…).

Ja, die Engländer sind schon ein seltsames Volk :smile:

Wäre es in Deutschland möglich, dass eine Lokalzeitung
rechtskräftige verurteilte Ladendiebe, Trunkenheitsfahrer,
Sachbeschädiger etc. mit Namen (und wie in dem Beispiel aus
Schottland vielleicht sogar mit Anschrift) nennt?

Am besten stellen wir sie gleich auf dem Marktplatz auf und lassen sie mit Eiern bewerfen und schreiben alle potentiellen Arbeitgeber an, dass sie nie wieder einen Job bekommen.

Wie gesagt, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Straftat wäre das möglich. Über die ethischen Hintergründe sagt das natürlich nichts aus.

Danke für Aufklärung und viele Grüße,

Gerne
Dea