Verurteilung bei Gedächtnisverlust?

Hallo!
Ich schreibe gerade an einer Geschichte, in der jemand etwas gestohlen hat und dann durch einen Unfall alles vergisst, was er in den letzten zwei Jahren getan hat. Davor war er noch nicht kriminell und hat keine Ahnung, was er getan hat.
Selbst, wenn man mit Sicherheit beweisen kann, dass der jenige etwas Teures gestohlen hat, kann man ihn hinter Gitter bringen, wenn er sich nicht erinnert? Oder ist dass dann so, als ob niemand der Raub begangen hat?
Wäre froh über eine Antwort! :smiley:
Und danke im Voraus!

Alice

Hallo Alice,

solange Jemand im Vollbesitz seines Geistes ist, ist er voll strafmündig.Bei Straftaten unter Gedächtnisnelust kann er nicht verantwortlich gemacht werden.

Grüße Donowan

Hallo,
tut mir leid - nicht mein Fachgebiet.

Guß
HaWeThie

Dazu kann ich nichts sagen!!!