Hallo zusammen,
da ergeht gegen einen Jugendlichen durch das Amtsgericht ein Urteil wg. führens eines Kraft-Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis ( hier : frisiertes Mofa ). Mit diesem Urteil ist keine Führerscheinsperre verbunden. Da der Jugendliche gerade seine ( theoretischen ) Fahrschulstunden absolviert, meinte der Fahrlehrer, daß er- der Jugendliche - zunächst das schriftliche Urteil und in der Folge dann die Stellungnahme des Straßenverkehrsamt abwarten solle bevor er mit den praktischen Fahrstunden beginne.
Jetzt kommt Verwirrung auf! Welches Recht hat die Behörde sich über das des Amtgerichtes hinweg zusetzen. Könnte es theoretisch sein, das die Behörde eine Sperre zum Erwerb der Fahrerlaubnis ausspricht ?
Hallo,
jedenfalls kann die Behörde jemanden den sie (oder ein bestellter Gutachter) für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen hält keinen Führerschein ausstellen.
Wieviele Punkte hat denn der Jugendliche sonst schon gesammelt? Alleine das Beschriebene reicht imo schon für Post aus Flensburg.
Es könnte durchaus sein, dass die Behörde den Kandidaten für den Führerschein die Fähigkeit abspricht verantwortungsvoll am Strassenverkehr teilzunehmen und daher die befürchtete Serre bei der Führerscheinerteilung ausspricht.
Sie setzt sich damit nicht über das Gericht hinweg, sondern es gehört zu Ihren orginären Aufgaben die im StVG festgehaltenen Kriterien zu überwachen…
(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat
Wenn sie daran aufgrund des Vorgangs Zweifel hat kann sie den Führerschein durchaus versagen…
hi,
erst mal muss ich sagen, du hast eine faire fahrschule. andere würden dich des geldes wegen erst mal schön fahren lassen.
im grunde stimmt das, die führerscheinbehörde kann unabhängig vom urteil selbst entscheiden.
allen Beteiligten recht herzlichen Dank für die Antworten , haben uns mächtig die Augen geöffnet. Hat jemand noch einen Tip wie man sich bei einer evtl. Sanktionierung verhalten sollte (abgesehen natürlich von der bedingumngslosen Akzeptanz der Entscheidung… ) ?
man sollte sich mit den zuständigen Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen und das persönliche Gespräch, zusammen mit dem verantwortungsvollen Nachwuchs suchen, alles andere wäre Kaffesatzleserei.