Verurteilung durch Verwaltungsgericht in Österreich - vollstreckbar in D?

Hallo allerseits,

ich habe eine allgemeine hypothetische Rechtsfrage, zu der ich bisher nur widersprüchliche Antworten erhalten habe:
Eine Person (deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland) wird durch ein österreichisches Verwaltungsgericht verurteilt, z.B. zur Zahlung von Kostenerstattung der Pflege der Eltern. Ist dieses Urteil ohne Weiteres in Deutschland vollstreckbar, also z.B. Einkommen pfändbar? Die gesetzliche Grundlage, auf der das Urteil basiert, ist eindeutig österreichisches und nicht EU-Recht, außerdem wurden auch österreichische Grundsätze bei der Bemessung der Zahlung herangezogen (Existenzminimum etc.).

Wer hat eine Idee? Falls der Fall noch zu allgemein ist, konkretisiere ich gerne.

Gruß,
Stephan

Hallo!

Ganz offenbar Altfall, Pflegeregress gibts ja jetzt nicht mehr.

Im Prinzip sind rechtskräftige Erkenntnisse eines österreichischen Verwaltungsgerichtes in Deutschland vollstreckbar. Es gibt da ein Übereinkommen. Ich weiß aber nicht, wie das in der Praxis läuft

Gruß
Tom