Verurteilung rechtens?

Hi,

Aha. Das sieht anders aus. Obwohl ich bei HartzIV trotzdem
einen Monat in den Knast ginge. Bei Job-Inhabern sieht das
naürlich anders aus.

bei Alg II Empfängern (fälschlicherweise von politik ud Medien Hartz IV- Empfänger gensannt) die Kinder haben und vielleicht sogar allein erziehend sind, sieht es noch drastischer aus, als bei Job-Inhabern :smile:

Aber bei 1 Tag Knast hätte ich das sogar mit Kind gemacht. Denn 1 Tag ohne Mama kann meiner besser ab, als den finanziellen Verlust zu kompensieren. Allerdings muss ich sagen, dass mir so ein Mist sehr sehr wahrscheinlich auch nicht passiert wäre.

Marion

Hallo!

mal ne Frage von einem ziemlich Unbeleckten auf diesem Gebiet:
mal ganz plump: bezöge ich HatzIV und hätte die Wahl zwischen
knapp 600 Euronen abdrücken oder ein Tag Haft wählte ich die
Haft. Hätte dies in dieser Situation größere Auswirkungen als
das Abdrücken der Kohle?

Diese Wahl gibt es nicht. Ich weiß nicht, wie sie auf einen
Tag Haft kommt. 30 Tagessätze entspricht schlicht einem Monat
Freiheitsstrafe. Wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden
kann, geht es in den Knast, und zwar für einen Monat., § 459e
StPO, § 43 StGB.

das ist richtig, und es kommt noch besser beim algII-people: der bekommt jetzt für einen monat keine persl. grundleistung mehr, da er ja einen monat im knast versorgt wird.

ist so ähnlich wie dem algII-empfängern die ins krankenhaus müssen

ist reine Theorie, aber grundsätzlich natürlich richtig. die
Post nimmt das zwar, aber lässt den Krempel liegen, weil
sowieso keiner dazu was sagen könnte, bei Millionen von tgl.
Sendungen auch verständlich. in deren System können daher nur
die registrierten Sendungen verfolgt werden. sonst gibt es
keine praktische Anwendung.

Sehe ich nicht so. Von 14 bisher verlorenen unversicherten Sendungen wurdne immerhin 11 wiedergefunden…

Gruß

Sascha