Hallo,
eine Bekannte verkaufte an Ebay vorbei eine XBox,was ja eigentlich unzulässig ist.Nunja sie lies sich auf den Deal ein.Sie verschickte die XBox als Päckchen,ich war sogar dabei!Sie verschickte die XBox als Päckchen und hatte somit keine Nachweise!Der Anwalt der Gegenseite warf ihr Betrug vor,da man eine Xbox nicht als Päckchen verschicken kann,da sie zu schwer ist.Die Post hat das Päckchen aber so angenommen,ich war ja dabei.Es wurde nichtmal gewogen.Entweder ist die Xbox angekommen oder eben echt weg.Meine Bekannte stellte noch einen Nachforschungsantrag,leider ohne Erfolg.Da sie in der Beweispflicht war und das nicht erfüllen konnte,vereinbarte sie nach einigen Streitereien dann über den Anwalt des Käufers, super unzufrieden, eine Ratenzahlung um den Kaufbetrag zurück zu erstatten um weiteren Ärger zu vermeiden.Dieser lies sich darauf ein und stimmte zu.Das liegt nun 2 Monate zurück und 2 raten wurden auch schon bezalt.Gestern erhielt sie trotz alledem einen Strafbefehl. Sie muss eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 15€ bezahlen oder einen Tag ins Gefängnis.
Nun meine Fragen,ist das Urteil überhaupt rechtskräftig,es gab ja schon vorher eine außergerichtliche Einigung und wenn doch,kann man die Geldstrafe in Raten abzahlen?Sie hat Einspruch eingelegt!Nun kommt es wohl zur Hauptverhandlung.War das eventuell dumm,da dann noch mehr Kosten entstehen könnten?Sie hat keinen Anwalt.Wenn,kann man den Einspruch revidieren?
Mit lieben Grüßen