Verurteilung rechtens?

Hallo,

eine Bekannte verkaufte an Ebay vorbei eine XBox,was ja eigentlich unzulässig ist.Nunja sie lies sich auf den Deal ein.Sie verschickte die XBox als Päckchen,ich war sogar dabei!Sie verschickte die XBox als Päckchen und hatte somit keine Nachweise!Der Anwalt der Gegenseite warf ihr Betrug vor,da man eine Xbox nicht als Päckchen verschicken kann,da sie zu schwer ist.Die Post hat das Päckchen aber so angenommen,ich war ja dabei.Es wurde nichtmal gewogen.Entweder ist die Xbox angekommen oder eben echt weg.Meine Bekannte stellte noch einen Nachforschungsantrag,leider ohne Erfolg.Da sie in der Beweispflicht war und das nicht erfüllen konnte,vereinbarte sie nach einigen Streitereien dann über den Anwalt des Käufers, super unzufrieden, eine Ratenzahlung um den Kaufbetrag zurück zu erstatten um weiteren Ärger zu vermeiden.Dieser lies sich darauf ein und stimmte zu.Das liegt nun 2 Monate zurück und 2 raten wurden auch schon bezalt.Gestern erhielt sie trotz alledem einen Strafbefehl. Sie muss eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 15€ bezahlen oder einen Tag ins Gefängnis.
Nun meine Fragen,ist das Urteil überhaupt rechtskräftig,es gab ja schon vorher eine außergerichtliche Einigung und wenn doch,kann man die Geldstrafe in Raten abzahlen?Sie hat Einspruch eingelegt!Nun kommt es wohl zur Hauptverhandlung.War das eventuell dumm,da dann noch mehr Kosten entstehen könnten?Sie hat keinen Anwalt.Wenn,kann man den Einspruch revidieren?

Mit lieben Grüßen

§§§§§§§§§§§§§
Achso die Verurteilung basiert auf § 263 Abs. 1 StGB.-Vergehen des Betruges-

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Hallo,

eine Bekannte verkaufte an Ebay vorbei eine XBox,was ja
eigentlich unzulässig ist.

Aileen,
diese Bekannte ist schön blöd gewesen.

Nunja sie lies sich auf den Deal
ein.

und könnte sogar noch vi eBay in Regress genommen werden wegen des entgangenen Provisionsgewinns. wenn eBay schlecht drauf ist sehen die darin einen Betrugsversuch…

Sie verschickte die XBox als Päckchen,ich war sogar
dabei!

noch mal dumm gelaufen. eine XBOX versendet man bei Hermes für 3,85 EURO inkl. Versicherung und Unterschriftsnachweiß und nicht für 3,90 als unversichertes Päckchen bis 2.000 g und max 15cm Höhe. Das passt die XBOX nämlich NICHT rein.

Sie verschickte die XBox als Päckchen und hatte somit
keine Nachweise!Der Anwalt der Gegenseite warf ihr Betrug
vor,da man eine Xbox nicht als Päckchen verschicken kann,da
sie zu schwer ist.Die Post hat das Päckchen aber so
angenommen,ich war ja dabei.Es wurde nichtmal gewogen.

das mag sein, wenn auch unwahrscheinlich, aber es nützt nichts

Entweder
ist die Xbox angekommen oder eben echt weg.

das ict richtig, welche Variante willst di beweisen können?

Meine Bekannte
stellte noch einen Nachforschungsantrag,leider ohne Erfolg.

sie ist echt ein schlaues Mädchen, da man für unversicherte Einsendungen sowas NICHT bekommen kann.

Da
sie in der Beweispflicht war und das nicht erfüllen
konnte,vereinbarte sie nach einigen Streitereien dann über den
Anwalt des Käufers, super unzufrieden, eine Ratenzahlung um
den Kaufbetrag zurück zu erstatten um weiteren Ärger zu
vermeiden.Dieser lies sich darauf ein und stimmte zu.Das liegt
nun 2 Monate zurück und 2 raten wurden auch schon
bezalt.
Gestern erhielt sie trotz alledem einen Strafbefehl.
Sie muss eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 15€ bezahlen
oder einen Tag ins Gefängnis.
Nun meine Fragen,ist das Urteil überhaupt rechtskräftig,es gab
ja schon vorher eine außergerichtliche Einigung und wenn
doch,kann man die Geldstrafe in Raten abzahlen?

das ein hat mit dem anderen nichts zu tun. die Ratenzahlung ist Zivilrechtlich geklärt und die Straftat ist Strafrechtlich zu bewerten.

Sie hat
Einspruch eingelegt!Nun kommt es wohl zur Hauptverhandlung.

das geschieht so, wenn Einspruch eingelegt wird.

War
das eventuell dumm,da dann noch mehr Kosten entstehen
könnten?

im Bezug auf die Kosten ist das richtig.

Sie hat keinen Anwalt.

Anwälte gibts (muss beantragt und geprüft werden) über Prozesskostenhilfe für Geringverdiener

Wenn,kann man den Einspruch
revidieren?

jederzeit: …hiermit nehme ich den einspruch vom xxx zurück.

Zunächst mal zur Klarstellung: Ein Strafbefehl ist keine Verurteilung. Und er ist hier auch nicht rechtskräftig, sonst wäre der Einspruch ja gar nicht möglich gewesen. Wie du schon richtig erkannt hast, kommt es nun zu einer Hauptverhandlung.

Ob das gut oder schlecht ist, stehe dahin. Einerseits gilt die Unschuldsvermutung. Deine Freundin kann nur verurteilt werden, wenn man ihr den Betrug nachweist. Der Vorwurf lautet hier wohl: Die Sendung wurde nie verschickt, das war von Anfang an so geplant, also wollte die Freundin nur das Geld, und das ist Betrug.

Andererseits würde ich mir als Richter auch so meine Gedanken machen, wenn jemand vorträgt, er habe die Ware verschickt, obwohl die vorgetragene Versandmethode eigentlich gar nicht möglich ist. Das ist kein Beweis, aber ein Indiz. Die Geschichte mit der Postmitarbeiterin, die nicht mal gewogen hat, ist eher unglaubwürdig; ich weiß nicht, ob sie mich überzeugen könnte. Andererseits ist sie vielleicht geeignet, Zweifel am Leben zu erhalten. Und solange der Richter zweifelt, darf er deine Freundin nicht verurteilen! Weitere Zweifel könnten sich aus deiner Zeugenaussage ergeben.

Nebenbei erwähnt: Materiell-rechtlich hatte der Käufer keinen Anspruch auf Rückzahlung. Allerdings sind hier abermals Beweisfragen das Problem.

Levay

Hallo

Neben Levays zutreffenden Ausführungen sei nur angemerkt.

Sie hat keinen Anwalt.

Die erwartet eine Hauptverhandlung wegen Betruges nachdem bereits ein Strafbefehl erlassen wurde und hat keinen Anwalt? Lebensmüde?

Gruß
Dea

PS
Da fällt mir noch ein: Dass der Käufer keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes hatte und das Geld nun trotzdem erstattet bekommt, könnte man auch als Indiz für den Betrug werten. Die Angeklagte ist gut beraten klarzustellen, dass die Rückzahlung kein Schuldeingeständnis sein soll.

Im Übrigen sei auf cmd.dea verwiesen: ab zum Anwalt!

Levay

Hallo,

danke für die ausführlichen Antworten.

Kann meine Bekannte den Anwalt der Gegenseite anschreiben, mit er Bitte, das die Anklage fallen gelassen werden soll oder Sie sich gezwungen sieht,die Ratenzahlung einzustellen,da ihr Mandant gar kein Recht auf eine Rückerstattung hätte?
Wie sind Ihre Chance ohne jegliche Beweise mit einer echt kuriosen Geschichte damit durchzukommen.Wäre das eine Möglichkeit das die Anklage von der gegenseite fallengelassen wird?

Liebe Grüße

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Hallo,

danke für die ausführlichen Antworten.

Kann meine Bekannte den Anwalt der Gegenseite anschreiben, mit
er Bitte, das die Anklage fallen gelassen werden soll oder Sie
sich gezwungen sieht,die Ratenzahlung einzustellen,da ihr
Mandant gar kein Recht auf eine Rückerstattung hätte?

Moment biiiittte!!! NEIN!!!

Wie ich bereits sagte, sind das 2 von einander getrennte Fälle: 1x Zivilrecht und 1x Strafrecht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt von sich aus aufgrund der Strafanzeige des Käufers. Da kann der jetzt nichts mehr machen. Selbst wenn der Verkäufer jetzt alles zurückzahlt und noch einen Bonus drauflegt nützt das nichts. Das entscheidet die Staatsanwaltschaft allein, weil eine Straftat begannen wurde. Das der Täter den verurschaten Schaden wieder gut macht ist klar, nur Strafe gibts trotzdem. Begangen ist begangen! Alles was der Käufer machen kann ist, an die Staatsanwaltschaft schreiben, dass die Anzeige zurückgezogen wird. Den Rest entscheidet der Staatsanwalt. Aber dafür ist es jetzt schon ein bischen zu späte, da sowas , wenn überhaupt, nur greift solange noch kein Strafbeefejl erlassen oder Anklage erhoben wurde.

Und der letzte Zusatz „oder Sie sich gezwungen sieht,die Ratenzahlung einzustellen,da ihr Mandant gar kein Recht auf eine Rückerstattung hätte?“
ist äußerst bedenklich. 1. klingt es nach Erpressung § 253 StGB und diesen Verdacht kann der Verkäufer jetzt nicht mal ansatzweise gebrauchen und 2. hatte er ein Recht auf Rückzahlung, da der Verkäufer seine Leistung nicht erbrachte.

Wie sind Ihre Chance ohne jegliche Beweise mit einer echt
kuriosen Geschichte damit durchzukommen.

Zu 99,9999999usw.% Null, auch ein Richter am AG zieht sich die Hose nicht mit der Kneifzange. Und nocheins: Die Staatsanwaltschaft hat bereits sorgfältig geprüft bevor die gegen einen bis dato unbescholtenen Bürger einen Strafbefehl erlassen. D.h. hier ist bereits Schuldigkeit festgestellt worden. Der Richter prüft natürlich noch mal von vorn, aber wenn die Beklagte nichts hervorbringen kann als abenteuerliche Geschichten (es gibt auch Zufälle im Leben die wahr sind) bleibt ihm wenig Spielraum sich nicht einfach anzuschließen. Die Beklagte kann praktisch nichts beweisen, nur für sich selbst eine Geschichte erzählen. das reicht nicht.

Wäre das eine
Möglichkeit das die Anklage von der gegenseite fallengelassen
wird?

Anklage erhebt nicht die Gegenseite, sonder der Staatsanwalt. Die Gegenseite kann nur Klage erheben auf Zahlung, das wird sie zivilrechtlich auch tun. NOCHMAL: Das Strafverfahren ist ein eigenes Verfahren. Erhebt die gegenseite Ziviklage auf Zahlung hat die Verkäuferin also ZWEI Verfahren am Ars…

Alles Gute.

Achso die Verurteilung basiert auf § 263 Abs. 1 StGB.-Vergehen
des Betruges-

Weiter unten gibt es Meinungsverschiedenheiten bezügl. der Rückforderungsanspruches des Käufers.

Bitte mal darlegen ob die Verkäuferin gewerblich handelte und die Kaufabwicklung sich vollzog.

sie ist echt ein schlaues Mädchen, da man für unversicherte
Einsendungen sowas NICHT bekommen kann.

Hallo,

doch, doch, nachforschen kann man bei allen Sendungen.
Die Chance, dass ein brauchbare Ergebnis dabei herauskommt, ist nur bei versicherten (und damit nachzuverfolgenden Sendungen) ungleich größer.

VG,

Birgit

Und der letzte Zusatz „oder Sie sich gezwungen sieht,die
Ratenzahlung einzustellen,da ihr Mandant gar kein Recht auf
eine Rückerstattung hätte?“
ist äußerst bedenklich. 1. klingt es nach Erpressung § 253
StGB

Na ja, das sehe ich nicht so. Müsste man mal die Kommenteriung zu § 3253 aufschlagen und fein säuberlich durchsubsumieren.

und diesen Verdacht kann der Verkäufer jetzt nicht mal
ansatzweise gebrauchen und 2. hatte er ein Recht auf
Rückzahlung, da der Verkäufer seine Leistung nicht erbrachte.

Das ist nicht richtig, wie sich aus § 447 BGB ergibt. Wenn die Ware abgeschickt wurde, ist die Preisgefahr auf den Käufer übergegangen. Fraglich ist hier allein die Beweislage - materiell-rechtlich ist die Sache eindeutig.

Die
Staatsanwaltschaft hat bereits sorgfältig geprüft bevor die
gegen einen bis dato unbescholtenen Bürger einen Strafbefehl
erlassen. D.h. hier ist bereits Schuldigkeit festgestellt
worden.

Nein. Im Strafbefehl wird die Schuld ja gerade nicht positiv festgestellt, sondern es wird nur eine summarische Prüfung vorgenommen.

Der Richter prüft natürlich noch mal von vorn, aber
wenn die Beklagte nichts hervorbringen kann als abenteuerliche
Geschichten (es gibt auch Zufälle im Leben die wahr sind)
bleibt ihm wenig Spielraum sich nicht einfach anzuschließen.

Das ist falsch, § 261 StPO. Er entscheidet nach seiner eigenen Überzeugung.

Die Beklagte kann praktisch nichts beweisen, nur für sich
selbst eine Geschichte erzählen. das reicht nicht.

Na ja, aber beweisen muss die Anklage - nicht der Beklagte.

Levay

Hallöchen,

also wäre ein Rückzug des Einspruchs sinnvoll…Es sind jetzt 568€zu leisten oder ein Tag Freiheitsstrafe.Kann Sie nun eine Ratenzahlung vereinbaren?Welche Höhe wäre sinnvoll?Sie bekommt nur Hartz4.

Liebe Grüße

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Fragen…

also wäre ein Rückzug des Einspruchs sinnvoll…

Sinnvoll wäre es einen Anwalt aufzusuchen anstatt sich auf die sicher gut gemeinten Fragen und Antworten der Freundin im Internetforum zu verlassen.

Hier geht es nicht mehr um ein zivirechtliches Verfahren auf das der Anwalt des Käufers Einfluss hat - hier geht es um ein Strafverfahren bei dem die Staatsanwaltschaft involviert ist und dessen Ausgang möglicherweise weitreichende Konsequenzen fürs zukünftige Leben hben kann.

DAHER GANZ DEUTLICH: AB ZUM ANWALT!!! Egal was es kostet. (Und das dürfte nicht sonderlich viel sein, von Prozesskostnhilfen für sozialschwache Personen mal ganz abgesehen.)

Gruss Ivo

Woraus schließt du das? Es wurde dir doch mehrfach gesagt, dass dringend ein Anwalt aufzusuchen ist.

Levay

Hallo!

also wäre ein Rückzug des Einspruchs sinnvoll…Es sind jetzt
568€zu leisten oder ein Tag Freiheitsstrafe.Kann Sie nun eine
Ratenzahlung vereinbaren?Welche Höhe wäre sinnvoll?Sie bekommt
nur Hartz4.

Es wäre sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen. Das hätte man sinnvollerweise vorher machen sollen. Unter Umständen hätte man den Einspruch bei geringer Erfolgaussicht dann auf die Rechtsfolgen beschränken sollen. Bei Hartz-4 ist eine Tagessatzhöhe von 15 € meiner Ansicht nach nämlich übersetzt, wir haben da immer 10 Euro Beantragt auf Seiten der StA und das ist auch immer so rausgekommen, zumindest in meinem LG-Bezirk.
Diese Ebay-geschichten kommen in der Praix jeden Tag vor. Ich selbst habe das einmal gehabt und selbst Freispruch beantragt. Dabei ging es allerdings um ein Handy. Und das passt auch in ein Päckchen. Es ist Aufgabe des Staates, die Schuld nachzuweisen. Solange der Richter noch ernstliche Zweifel hat, muss er freisprechen. Das mit dem Päckchen, in das die Xbox wohl eigentlich nicht rein passt, ist natürlich ziemlich - nun ja, unglaubwürdig.
Wenn sie nicht vorbestraft ist und sie den Schaden wieder gut macht, kann man meiner Meinung nach mit guten Gründen das Verfahren einstellen, zumindest nach § 153a StPO.
Aber nochmal auch hierbei ist ein Verteidiger sinnvoll.

Gruß,

Florian.

Gruß,

Florian.

ist reine Theorie, aber grundsätzlich natürlich richtig. die Post nimmt das zwar, aber lässt den Krempel liegen, weil sowieso keiner dazu was sagen könnte, bei Millionen von tgl. Sendungen auch verständlich. in deren System können daher nur die registrierten Sendungen verfolgt werden. sonst gibt es keine praktische Anwendung.

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Hallo Namensvetter :wink:

mal ne Frage von einem ziemlich Unbeleckten auf diesem Gebiet: mal ganz plump: bezöge ich HatzIV und hätte die Wahl zwischen knapp 600 Euronen abdrücken oder ein Tag Haft wählte ich die Haft. Hätte dies in dieser Situation größere Auswirkungen als das Abdrücken der Kohle?

Danke für Erleuchtung.

Gruß,

Auch Florian

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mal ne Frage von einem ziemlich Unbeleckten auf diesem Gebiet:
mal ganz plump: bezöge ich HatzIV und hätte die Wahl zwischen
knapp 600 Euronen abdrücken oder ein Tag Haft wählte ich die
Haft. Hätte dies in dieser Situation größere Auswirkungen als
das Abdrücken der Kohle?

Selbst wenn ich nicht HartzIV bekommen würde, so würde ich doch lieber einen Tag (oder auch zwei) in den Knast gehen, anstatt irgendjemandem 600€ in den Rachen zu werfen.

Hallo!

mal ne Frage von einem ziemlich Unbeleckten auf diesem Gebiet:
mal ganz plump: bezöge ich HatzIV und hätte die Wahl zwischen
knapp 600 Euronen abdrücken oder ein Tag Haft wählte ich die
Haft. Hätte dies in dieser Situation größere Auswirkungen als
das Abdrücken der Kohle?

Diese Wahl gibt es nicht. Ich weiß nicht, wie sie auf einen Tag Haft kommt. 30 Tagessätze entspricht schlicht einem Monat Freiheitsstrafe. Wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, geht es in den Knast, und zwar für einen Monat., § 459e StPO, § 43 StGB.

Gruß,

Florian.

Diese Wahl gibt es nicht. Ich weiß nicht, wie sie auf einen
Tag Haft kommt. 30 Tagessätze entspricht schlicht einem Monat
Freiheitsstrafe. Wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden
kann, geht es in den Knast, und zwar für einen Monat., § 459e
StPO, § 43 StGB.

Aha. Das sieht anders aus. Obwohl ich bei HartzIV trotzdem einen Monat in den Knast ginge. Bei Job-Inhabern sieht das naürlich anders aus.
Aber: egal ob ich zahle oder sitze, hinterher ist mein Status immer gleich, oder? Sitzen macht’s nicht schlimmer, richtig?

Gruß,

Florian