Hallo!
Ich habe mal eine wichtige Frage zum Thema Gerichtsverhandlung,Urteil und Führungszeugnis.
Ich bin im Jahr 2005 wegen 2 mal schwarzfahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden(waren ca 500 Euro,Tagessätze weiß ich nicht mehr).Es gab aber keine Gerichtsverhandlung.Ich nehme an,dass das nicht im Führungszeugnis steht.Im Oktober letzten Jahres(2007) bekam ich eine Anzeige wegen Ladendiebstahl bei der es sich um einen geringen Wert handelte(Eine Flasche Wasser 99 Cent) ,und was wirklich keine Absicht war,denn ich war mit dem Kinderwagen im Geschäft und habe diese Flasche vergessen zu bezahlen weil ich sie auf dem Verdeck des Kinderwagens liegen lassen habe.Jetzt droht mir eine Gerichtsverhandlung,und da ich noch in der Ausbildung bin(momentan im Mutterschutz,und möchte nächstes Jahr weiter machen)habe ich panische Angst,dass ich einen Eintrag im Führungszeugnis bekomme,weil ich dieses zum Examen wieder vorlegen muss.Jetzt komme ich zu meiner Frage: Was müsste jetzt bei der Gerichtsverhandlung passieren(Urteil),so dass ich einen Eintrag im Führungszeugnis bekomme? Ich sterbe vor Angst,denn mit nem Eintrag kann ich mein Examen vergessen…Kann es auch gut für mich ausgehen,so dass der Richter Gnade vor recht ergehen lässt,oder hab ich jetzt Pech??Ich hab sooo Angst um meine Ausbildung.Hab doch eine kleine Tochter und MUSS diese Ausbildung beenden.Bitte helft mir! LG
In dem Führungszeugnis stehen Geldstrafen von mind. 90 Tagessätzen. Was darunter liegt, wird zwar im Bundeszentralregister eingetragen, erscheint aber nicht in dem „Führungszeugnis“ genannten Auszug.
Wie deine Gerichtsverhandlung ausgeht, lässt sich nur bedingt vorhersagen. Materiell-rechtlich gesehen hast du keinen Diebstahl begangen, und prozesual gesehen darfst du nur verurteilt werden, wenn deine Schuld zweifelsfrei feststeht. Maßstab dafür ist die Überzeugung des Richters; wenn der nicht sicher (!) ist, dass du wusstest, was du getan hast (= Diebstahl), dann darf er dich nicht verurteilen.
Insofern kann ganz entscheidend sein, dass deine Geschichte plausibel klingt. Es wäre viel kritischer, wenn du eine Sache in die Tasche gesteckt und dann behauptet hättest, sie dort vergessen zu haben.
Wenn du verurteilt wirst, kannst du Berufung einlegen.
Es ist aber selbst im Fall einer Verurteilung sehr fraglich, ob die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze umfassen wird. Wir reden hier immerhin von einer Sache im Wert von weniger als einem Euro!
Mein Vorschlag wäre,
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erst einmal gar nichts zu tun, denn es ist ja gut möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren etwa wegen Geringfügigkeit von selbst einstellt,
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in dem Fall, dass die Staatsanwaltschaft ernst macht, dort hinzuschreiben und die Sachlage zu klären. Dazu jetzt mehr:
Die Staatsanwalt darf nur dann Anklage erheben, wenn sie dem Beschuldigten zuvor rechtliches Gehör gewährt hat. Das heißt, sie würde wohl die Polizei bitten, dich zu vernehmen, und bei dieser Vernehmung könntest und solltest du wahrheitsgemäß alles abstreiten. Wenn du sagst, du habest nicht gewusst, dass der Artikel noch da lag, bzw. du habest nicht daran gedacht, kommen Zweifel an deiner Schuld auf. Dann hat der Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal die Möglichkeit, das Verfahren - diesmal mangels hinreichenden Tatverdachts - einzustellen.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, musst du halt auch da die Wahrheit sagen und hoffen, dass der Richter dir glaubt oder dass er zumindest nicht vom Gegenteil deiner Einlassung überzeugt ist.
Levay
Hallo Levay,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort und die nette Erklärung.
Dann bleibt mir nur zu hoffen und zu beten,dass der Richter mir glaubt.Wie lange dauert es eigentlich,bis so eine Verhandlung stattfndet?Stattfinden wird sie auf jeden Fall denke ich.Ich habe ja bei der Polizei die Aussage gemacht,und die Anklageschrift bekommen.Oh mann ich dreh durch…Diese Ungewissheit.Meine ganze Zukunft und die meiner Tochter hängt davon ab…
LG
Frage
Hallo Levay,
bevor dieser Strang wegen grober Missachtung der Regeln (Der Fragesteller schreibt in Ich-Form) geschlossen wird:
Lässt zweimal erwischt werden wegen des selben Sachverhaltes in nur einem Jahr nicht eine grundsätzliche Resistenz gegenüber Unrecht vermuten?
Gruss,
TR