Vervielfältigung von Fotos durch den Fotografen?

Ich habe als Unternehmer bei einem Fotografen Bilder erstellen lassen. Der Fotograf bitte mich nun, zu erklären, dass er alleiniger Urheber der Bilder ist und dass er vor Veröffentlichung der Bilder mich informiert.

Klar ist, dass er die Urheberschaft an den Bildern hält. Darf er die Bilder aber veröffentlichen? Es sind Werbefotos, die natürlich nicht an anderer Stelle wieder auftauchen dürfen. Sonst ist die Werbewirkung irgendwie verpufft…

Hallo,

ich denke das ist u.a. eine Frage des Motives. Wenn auf den Bildern Personen sind, so haben diese ein Mitsprachrecht (Recht am eigenen Bild).
Bei Dingen wird das dünner. Hier könnte man dem Fotografen meines Erachtens nur Einhalt gebieten, wenn technische Geheimnisse auf den Fotos erkennbar sind.

Allerdings sollten solche Punkte im Vorfeld mittels Vertrag geregelt werden. Man kann durchaus auch einen Vertrag schließen, dass die Rechte anschließend dem Auftraggeber gehören.

Viele Grüße
Lumpi

Hi
warum klärt eigentlich niemand mehr vor der Arbeitsleistung die Rahmenbedingungen ab?
pita

Die Bildrechte liegen beim Fotografen, die Nutzungsrechte einer Auftragsarbeit aber bei dir.
Wenn du der Verwendung als Referenz oder anderer Veröffentlichungen durch den Fotografen widersprichst, ist das dein gutes Recht.
Im übrigen stimme ich zu: solche Details klärt man vor Auftragsvergabe ab…

HTH
G imager

Hallo,

Die Bildrechte liegen beim Fotografen, die Nutzungsrechte
einer Auftragsarbeit aber bei dir.

zum einen kann ich hier nicht erkennen, ob es sich tatsächlich um eine Auftragsarbeit handelt, zum anderen wüsste ich gerne, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Auftraggeber bei einer Auftragsarbeit das alleinige Nutzungsrecht erwirbt.

Es mag zwar so üblich sein, bedarf m.E. aber stets einer vertraglichen Regelung.

Gruß

S.J.