Guten Tag,
In einem Vierparteienhaus ist eine professionelle Firma für die Reinigung Treppenhaus und die Gartenpflege verantwortlich.
Nun erhöhen sich von einem Jahr auf das andere diese Gartenpflegekosten um das Vierfache, ohne dass viermal soviel Arbeit erbracht wurde, was die Mieter allerdings nicht nachweisen können. Folglich sollen die Mieter laut Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung leisten.
Die Frage lautet: Sind die Mieter verpflichtet die Nachzahlung zu erbringen, ohne dass der Vermieter die Abschläge für Nebenkosten erhöht hat bzw. ohne Vorwarnung. (Die in dem Umfang nicht erbrachte Leistung der Firma ist nicht nachweisbar)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinungen
Hallo,
ja, angefallene Kosten sind - sofern umlagefähig - von den Mietern zu tragen. Ggf. auch als Nachzahlung.
Nein, der VM muss die Vorauszahlungen nicht unbedingt anpassen.
Der Mieter kann aber (für die Zukunft) die Vorauszahlungen einseitig anpassen, dazu muss der VM nicht zustimmen. Das können beide Parteien.
Die Mieter könnten aber zunächst einmal nachfragen, wie diese Kostenexplosion erklärt wird. Denn sie dürfen ja ihre NK-Abrechnungen prüfen und auch ggf. einzelne Posten auch anzweifeln/sich erklären lassen.
Gruß
Nita
Herzlichen Dank für die Antwort und viele Grüße