Am 04.08. wurde mein Auto umgesetzt, da ich im eingeschränkten Halteverbot parkte und Lieferverkehr behinderte. Am 21.12. erhielt ich per Post eine „schriftliche Verwarnung mit Verwarungsgeld / Anhörung“
über 25 Euro sowie den Hinweis, dass die Umsetzung getrennt berechnet wird. Meine Frage nun: gibt es Fristen an die sich die Behörde halten muss um solch Ordnungswidrigkeit zu ahnden? Welche sind das? Ist die Umsetzungskosten-Erhebung dem gleich zu setzen?
Herzlichen Dank für eure Antworten!
Doris-Renate
tut mir leid, kann dir nicht weiterhelfen
Hallo,
Sorry, das weiss ich nicht.
mfg, Jörn Otten.
Hallo,
Verjährung bei einer OWI sind 3 Monate.
Beste Grüße
olli
Hallo,
ob es in deinem Fall Fristen gibt, vermag ich leider nicht zu beantworten - es wundert mich nur, dass es so lange gedauert hat.
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Hallo Olli und auch Uwe und auch die anderen beiden Personen die, selbst wenn sie keine Antwort hatten sich rück-meldeten!
Also die OWI Frist wurde überschritten und so bin ich in keinerlei Handlungspflicht !? Muss auf das Anschreiben nicht reagieren!?
Was die Abschleppkosten betrifft hörte ich nun gestern, das dies getrennt zu sehen ist, deshalb wird anscheinend dies auch von einer anderen Stelle/person in Rechnung gestellt, die nicht den Fristen unterworfen sind! Oder?
Mit herzlichen Grüßen an Euch
Doris-Reanate
Hallo Doris-Renate,
ich bin leider nicht kompetent genug, um hier eine Antwort zu geben.
Tut mir Leid.
MfG Reinhard
Rechnungen müssen innerhalb von drei Jahre gestellt werden.
Die anderen Fristen kenne ich nicht.
Grüße Robert
Hallo,
für Bußgelder und Verwarnungsgelder gilt eigentliche eine Frist von 3 Monaten.
Wobei bei Halterhaftung (Parksünden) selten Einsprüche sinnvoll sind.
Warum dies hier solange gedauert hat, müsste man nachfragen.
Die Gebühren für das Umsetzen des Pkw unterliegen keiner Frist, da dies eine Rechnung eines Privatunternehmens ist.
Dazu kann ich leider ausser meiner Meinung,nichts sagen.