Hallo und angenommen, jemand entschließt sich, sein privat und handschriftliches Testament einem vertrauenswürdigen Verwandten anzuvertrauen. Dieser nimmt das Testament in Empfang, liest es, steckt es in einen Umschlag und verwahrt es. Was ist beim Eintritt des Todesfalls zu tun ? Übersenden an das zuständige Nachlassgericht, oder reicht eine Übergabe an die Alleinerbin (die ja kein Interesse an der Unterschlagung des Testaments haben wird) ?
Hallo,
um alle evtl. Schwierigkeiten zu vermeiden, würde ich es dem Nachlassgericht übergeben. Bin aber auch nur in diesen Angelegenheiten ein Laie und würde so aus dem Bauch heraus entscheiden.Hol dir doch Rat bei einem Anwalt.
ich denke am besten dem nachlassgericht aushándigen!
Hallo und angenommen, jemand entschließt sich, sein privat und
handschriftliches Testament einem vertrauenswürdigen
Verwandten anzuvertrauen. Dieser nimmt das Testament in
Empfang, liest es, steckt es in einen Umschlag und verwahrt
es. Was ist beim Eintritt des Todesfalls zu tun ? Übersenden
an das zuständige Nachlassgericht, oder reicht eine Übergabe
an die Alleinerbin (die ja kein Interesse an der
Unterschlagung des Testaments haben wird) ?
Hallo Bernd,
Es würde beides gehen, aber… besser wäre es, wenn man es gleich beim Nachlassgericht in Verwahrung gibt, denn dann kann man sicher sein, dass es auch gefunden wird. Es wird von niemandem vor der Testamentseröff- nung gelesen. Es wird vom Nachlassgericht eine Information an die zentrale Testamentskartei gegeben und es gibt eine Information an das Geburtsstandesamt der testierenden Person, so dass im Falle des Todes das Testament auf jeden Fall vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet wird und die Beteiligten benachrichtigt werden.
Was wäre, wenn der/die zuverlässige Verwandte vorher stirbt, verunglückt, dement wird? Ein anderer Verwandter findet das Testament und verändert oder entsorgt es??
Gruß Hilde
Hallo Bernd,die Idee mit dem Verwahren des Testamentes durch einen Verwandten finde ich nicht gut.Meine Bedenken : der Verwandte kann ploetzlich sterben,verungluecken oder seinen Wohnort wechseln ohne
dem Erblasser eine Nachricht zukommen zu lassen.Eine wesentlich sichere Moeglichkeit ist das Original im fuer den Erblasser zustaendige Amtsgericht ( Nachlass-
gericht) zu hinterlegen. Eine beglaubigte Copy des Originals behaelt der Erblasser und eine Copy erhaelt der in diesem Falle der Alleinerbe.Wenn der Todesfall eintritt wird der bescheinigende Arzt automatisch das
Amtsgericht benachrichtigen. Denn es koennte ja sein dass ein Verwandter oder eine dem Erblasser nahestehende Person Ansprueche stellt, die aber der Erblasser nicht wollte. Dann ist es sehr einfach und unkompliziert fuer den Alleinerben auf das hinterlegte
Original beim Amtsgericht hinzuweisen.Denn der Anspruchsteller koennte auf die Idee kommen und sagen das Original in den Haenden des Alleinerben ist gefaelscht, das ist jedoch ausgeschlossen wenn der Erblasser sein Originaltestament beim Amtsgericht durch persoenliches Erscheinen und Ausweis mit Quittung hinterlegt. Die Gebuehren fuer diese Prozedur
sind sehr gering.
Mit freundlichem Gruss Winfried Plasa