Darf eine Hausverwaltung ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eine Vertragsänderung(neuen Tarif) mit dem Gaslieferanten durchführen? Darf ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft der Beirat eigenmächtig einen neuen Tarif mit dem Gaslieferanten abschließen?
Der Beirat ist ein gewählter Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage (Mehrfamilienhaus).Er ist dafür zuständig, die Belegprüfung (jährliche Nebenkostenabrechnungen, Handwerkerrechnungen, Energieversorgungskosten zu überprüfen. Der Beirat besteht meist aus drei Personen. Da diese auch die Interessen Ihrer Mieter vertreten (auch wegen der Vermietbarkeit Ihrer Wohnungen)werden sie die günstigsten Angebote einholen, also nicht beschei…Hoffe geholfen zu haben, Kirchröderin