Verwalter Auskunftspflicht

Lt. Beschluß (ohne Vorlage eines Angebotes) wurde bei der
Eigentümerversammlung nur folgendes beschlossen „Das Dach neu
einzudecken“.
Die Arbeiten (92.000,-) wurden daraufhin vom Verwalter (techn. Laie)
ohne Wettbewerb an den „Haus- u. Hof-Dachdecker“ vergeben.
Vom Verw. gab es keine Auskunft über das Vergabeverfahren, über
festgestellte Ausführungsmängel und auch über die Schlußabrechnung
vor Auzahlung. Der Verw. hat abgeblockt und keine Info gegeben.
Meine Frage: Besteht die Auskunfspflicht nur gegenüber der
Eigentümergemeinschaft (welche sich überfordert und auch
uninteressiert zeigt) oder auch gegenüber dem einzelnen Eigentümer
bei berechtigtem Interesse??
Für eine Antwort wäre ich dankbar!!

Der einzelne WEG-Teilnehmer hätte gegen das Protokoll vorgehen können, innerhalb eines Monats. Also hätte er theoretisch schon die Ausführung verhindern können. Eine solche Vergabe eines Auftrages, der nicht mit Zahlen beschlossen wurde, ist je nach Größe der Eigentümergemeinschaft, nicht haltbar.
Aber ein Blick ins WEG hiflt da sicher weiter.