Hallo allerseits,
ich habe eine Frage: was ist, wenn eine Hausverwaltung die Zustimmung zum Verkauf einer Eigentumswohnung schlicht und einfach verschlampt?
Konkret: Die Verwalterin hat die entsprechende Aufforderung vom Notar zwar bekommen, aber aus purer Nachlässigkeit nicht bearbeitet. Der Käufer bekommt deshalb von der Bank das Darlehen nicht und kann den Kaufpreis nicht belegen. Einer mehrfachen Aufforderung, die Genehmigung umgehend zu erteilen, ist die Verwalterin nicht nachgekommen.
Frage: Kann man die Frau rechtlich zwingen? Kann die Wohnung in diesem Fall auch ohne Genehmigung verkauft werden (obwohl lt. Teilungserklärung die Verwaltung zustimmen muss)?
Gründe, die Genehmigung zu verweigern, gibt es keine. Es handelt sich um einen ganz normalen Verkauf.
Wäre schön, wenn jemand Rat wüsste.
Gruß
bikebln