Verwalter für Eigentumswhg. im 3-ParteienHaus?

Hallo,
ich hoffe Ihr habt Rat für mich. Wir werden in wenigen Wochen Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem 3 Parteien-Haus. Ursprünglich waren in dem Haus 2 Wohnungen vermietet und der Hauseigentümer wohnte in der 3. Wohnung selbst. Vor 1,5 Jahren hat der Hauseigentümer die 1. Wohnung verkauft, lebte weiter in einer anderen und die letzte war noch vermietet. Jetzt haben wir eine gekauft und die letzte soll auch noch verkauft werden, dann ist der ursprüngliche Eigentümer des Hauses komplett raus. Im Moment macht er noch die Abrechnung für die verkaufte und die von ihm bewohnte. Die die wir gekauft haben, steht schon seit einigen Monaten leer.
Was ich mich jetzt frage, wie sollen wir das zukünftig regeln? Welche Vorteile hat es einen externen VErwalter zu beauftragen oder ist es empfehlenswert bei einem kleinen Objekt wenn wir das selber machen? Wieviel Papierkram ist das und wo kriegt meine ein Programm für eine ordentliche Abrechnung her? Worauf muss man sonst noch achten? Was wenn einer seine Vorauszahlungen nicht leistet oder die Instandhaltungsrücklage (die es bisher noch gar nicht gibt). Die Eigentümer die schon vor 1,5 Jahren gekauft haben, sehen das ganze sehr locker, von wegen wir brauchen keinen Verwalter, das regeln wir schon irgendwie. Aber ich denke, dass das ganze schon in einem ordentlichen RAhmen ablaufen sollte. Wo kriegt man Tipps zu diesem Thema? DAnke vorab für eure Ratschläge

Hallo

für 3 Wohnungen muss man keinen Verwalter haben, NK-Abrechnungen machen auch die Ablesefirmen für Heizung und die Rücklagenzahlungen kann auch ein Verwalter nicht ran bringen wenn einer nicht zahlt.

Moin,
die gesetzlichen Grundlagen für die Verwaltung von Eigentumswohnungen findest du http://bundesrecht.juris.de/woeigg/index.html in den §§ 20 ff

NK-Abrechnungs-Programme gibt es bei Haus und Grund und im Internet in allen Preisklassen.

vnA

Hi, danke für deine Antwort. Klar bekommt man die NK-Abrechnung auch von den Ablesefirmen. Zur Gesamt-Nebenkostenabrechnung gehört aber ja noch mehr: Umlage der Versicherungen, der Grundsteuer, Müllgebühren, etc. Das auch ein Hausverwalter die Rücklagen nicht eintreiben kann, wenn einer nicht Zahlen will ist klar. Was ich meinte ist, was passiert, wenn derjenige der Eigentümer, der die Verwaltung übernimmt und damit auch die Rücklagen „einsammelt“ von allen anderen, das Geld veruntreut?

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Normalerweise hat die WEG ein eigenes Konto. Wenn von dort etwas veruntreut wird, dann ist es ein Straftatbestand mit allen seinen Folgen. Ob dann allerdings privatrechtlich noch was zu holen sein wird?

vnA

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Hi!

Das ist genau die gleiche Situation wie bei mir. Drei Wohnungen von den Eigentümern bewohnt. Hab meine zwar erst letztes Jahr gekauft, aber es lief auch schon vorher ohne Verwalter alles prima. Es gab und gibt auch keine regelmäßigen Versammlungen oder so. Wenn was anliegt, so wie letztes Jahr z.B. die Rohrreinigung, dann klingelt man sich kurz zusammen, palavert, einigt sich und das wars. Die Leute sind alle in voll Ordnung und es geht wesentlich schneller, wenn man sowas selbst in die Hand nehmen kann.

Und vor Veruntreuung schützt auch ein Verwalter nicht, der kann die Kohle genauso wegschaffen. Wenn sich natürlich die Parteien alle spinnefeind sind und nicht mal über die einfachsten Dinge miteinander reden können, dann macht vielleicht ein Verwalter Sinn, der sich dann damit rumärgern darf. Ansonsten: spart Euch das Geld!

Grüßle
Andrea

Was ich meinte ist, was
passiert, wenn derjenige der Eigentümer, der die Verwaltung
übernimmt und damit auch die Rücklagen „einsammelt“ von allen
anderen, das Geld veruntreut?

nun, das ging aus der Frage nicht sooo eindeutig hervor.

Man kann ein Gemeinschaftskonto einrichten, die Daueraufträge werden festgelegt. Verfügungsberechtigt sind alle 3 Eigentümer nur gemeinsam, d.h. wenn mal Sonderausgaben anfallen müssen eben 3 ihre Zustimmung geben. Gehen Rücklagen auf ein Sparbuch - auch auf alle 3 ohne Einzelverfügung.
Dann kann keiner was „klauen“.

So eine Maßnahme kann man auch mit seiner Bank besprechen.

Übrigens kann man auch alle Nebenkosten von der Ablesefirma abrechnen lassen…aber, wenn man es einmal gemacht hat…es ist immer wieder gleich, nur die Zahlen ändern sich.

Hi Andrea, das ist doch mal prima jemanden zu finden, der in der gleichen Situation ist. Hört sich ganz gut an, ich hoffe auch das wir uns alle gut verstehen werden. Habt Ihr den einen auserkoren, der sich um den ganzen Papierkram kümmert, sprich die Abrechnungen macht und als Ansprechpartner für die Stadt (Abwasser, Müllgeb.etc.) und die Wasserwerke etc. dient und das Heizöl einkauft, wenn es wieder nötig ist und die ganzen kosten im Auge hat? Oder wie habt ihr diesen Part organisiert?
Danke für deine Antwort

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Moin,

ich habe auch jahrelang in einer 3-Parteien WEG gelebt.

Wir haben uns auch selber verwaltet: einer (der tagsüber zuhause war) hat mehr so die FM-Dienste übernommen (Heizöl bestellen, Handwerker reinlassen, etc.) und einer (ich!) hat den Papierkram (Rechnungen bezahlen, Gelder einziehen, Buchungen, etc.) übernommen.

Wobei ich nur jedem empfehlen kann, sich eine entsprechende Software für die Verwaltung anzuschaffen. Damit geht es erheblich leichter als z.B. nur mit einer Tabellenkalkulation oder gar Papier & Stift.

Noch ein Rat: von Anfang an möglichst „korrekt“ und gesetzeskonform agieren, also jährliche Versammlungen mit Protokollen, Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Abrechnungen (die letzten drei macht eh die Software), und so weiter. Auch wenn die Miteigentümer abwinken „ach, das machen wir doch einfach so“.

Irgendwann kommt es unter Garantie wegen irgendwas zu Spannungen in der Gemeinschaft - und dann ist man schnell der Buhmann. Was erst passiert, wenn ein richtiger Stinkstiefel (berüchtigt: pensionierte Lehrer und Rechtsanwälte) in der Gemeinschaft auftaucht, kann man sich ausmalen!

Vor allem: je länger man nach Gründung der WEG wartet, bis man eine ordentliche Buchhaltung aufsetzt, desto schlimmer ist das Zurückrechnen. Bei mir waren es damals mehrere Jahre - und es war der Alptraum schlechthin!

Gruß
Stefan