Verwalter für Eigentumswohnung

Hallo,

habe ein Problem und hoffe auf kompetente Leute, die helfen können. Der Verwalter einer Eigentümeranlage geht einen vertrag mit einer Stromgesellschaft, die Vorauszahlung fordert, ein.
Frage: Wer haftet ( Wohnungseigentümer oder Verwalter ) , wenn dieser Stromlieferant insolvent wird?

Hallo,

der Stromanbieter ist doch Angelegenheit jedes Eigentümer selber!
Für was braucht der Verwalter einen Stromgesellschaft?
Für das bisschen Haus.- und Heizungs-strom wird normal der vor Ort gängige Anbieter genommen.
Wenn der Verwalter im Auftrag der Eigentümer handelt, dann haftet die Wohnungsgemeinschaft.
LG

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, also ohne Zustimmung der Eigentümerdarf auch eine Hausverwaltung keine Vertäge abschließen. In deinem Fall würde ich die Haftbarkeit beim Hausverwalter geltend machen.
Liebe Grüße von saniki