Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
diese Frage richtet sich auf die Einschätzung einen Hausverwalter mit
Hilfe des WEG-Gerichts abzuberufen (gegen die Stimmen anderer
Miteigentümer)
Historie:
Ein kleines Haus mit insgesamt 6 Wohnungseigentümern hat in den
letzten 15 Jahren drei Verwaltungen gehabt. Die ersten beiden
Verwaltungen waren „schlecht“ und so war man froh, über die dritte,
jetzige Verwaltung. Es handelt sich um einen Nebenberufler (Beamter)
der sich über eine Vollmacht seiner Frau (angemeldete Verwalterin)
legitimieren läßt.
Dieser Verwalter nun hat in einer Kampagne (Briefe mit Verleumdungen, falsche Anschuldigungen, etc.; Droh-Telefonate;…) versucht, die anderen Eigentümer dazu zu bewegen, den Erwerb einer Wohnung zu verhindern. (Zustimmung der Verwaltung/Eigentümer erforderlich).
Warum war der Hausverwalter so vehement gegen den Erwerb der Wohnung? Der Erwerber teilte dem Verwalter und der Eigentümergemeinschaft
seit Jahren sehr offen mit, er von dem Verwalter und seinem
Umgang mit Eigentümern und Mietern hält. Aufgrund seines schlechten
Rufes bekommt der Verwalter keine neuen Objekte mehr. Er hat sich in
den vergangenen Jahren als intriganter Nebenberufler, der völlig
unprofessionell mit Menschen redet und umgeht, geoutet.
Er war vor Jahren auch für den Erwerber tätig. Er hat
zerstittene Menschen, Prozesse und eine desolate Immobile
hinterlassen, bis man sich von ihm trennte. Mit Glück konnte eine neue Verwalterin gefunden werden, die in kurzer Zeit die Probleme des Vorgängers löste.
Nun noch einmal die Frage:
kann mit Erfolg per Klage vor dem WEG-Gericht erwirkt werden, dass der
Verwalter gegen den Willen der anderen Eigentümer abgesetzt wird,
wenn z.B. vom Erwerber ein 10-Punkte Katalog mit falschen Anschuldigungen und Verleumdungen vorgelegt wird (jeder Punkt kann widerlegt werden auch mit Zeugen) und es kann auf ein erheblich gestörtes „Vertrauensverhältnis“ zwischen Verwalter und einem Eigentümer verweisen werden und darauf, dass er sich einem Eigentümer gegenüber nicht in der gleichen Weise als Verwalter dienstleistend verhält, wie gegenüber den anderen Eigentümern?