Hallo
bei Mietrückständen oder nicht bezahlten Kleinreparaturechnungen:
wer muss Mahnbescheid beantragen bzw. klagen:
Verwalter (mit Generalvollmacht vom Vermieter) im eigenen Namen
bzw. auf Namen des Vermieters
oder der Vermieter - ohne, dass der Verwalter angeführt wird.
Danke.