Verwalter o. Vermieter wer muss klagen

Hallo

bei Mietrückständen oder nicht bezahlten Kleinreparaturechnungen:

wer muss Mahnbescheid beantragen bzw. klagen:

Verwalter (mit Generalvollmacht vom Vermieter) im eigenen Namen
bzw. auf Namen des Vermieters

oder der Vermieter - ohne, dass der Verwalter angeführt wird.

Danke.

Hallo,

sowohl als auch.

Da hilft nur ein Blick in den Verwaltervertrag und in die Verwaltervollmacht.

Christian