Verwalter Rechte u. Pflichten; hier: Schließanlage

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine konkrete Frage zu den Rechten und Pflichten eines Verwalters (im Grunde kenne ich die, da ich seit mehr als 20 Jahren Eigentumswohnungen besitze – aber im aktuellen Fall ist der Verwalter einen extrem „harte Nuss“).

Die Wohnanlage (mehrere Häuser) besitzt eine gemeinsame Tiefgarage. Um hierfür einen Nachschlüssel anfertigen zu lassen, brauche ich die Berechtigungskarte (Zufahrt und zwei Eingangstüren = Schließanlage). Der Verwalter verweigert die Herausgabe – ohne Begründung.

Wie wir erfahren haben, möchte der Verwalter hier gern das „Monopol“ haben, da er (in seinem Auftrag angefertigte) Nachschlüssel zu einem extrem überhöhten Preis an den jeweiligen Eigentümer „weiterverkauft“.

Nach meiner Rechtsauffassung habe ich als Eigentümer ein Anrecht auf (vorübergehende) Aushändigung der Berechtigungskarte (natürlich gegen Quittung o.ä.). Schließlich besitze ich einen Anteil an der Tiefgarage – und muss daher doch auch die Möglichkeit haben, bei Bedarf Nachschlüssel anfertigen zu lassen.

Oder liege ich falsch mit meiner Annahme?

Für Ihre kompetente Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich!

Mit freundlichen Grüßen, K. Ewert

Hallo,
ich bin in dieser speziellen Frage auch kein ausgemachter Fachmann.Ich hatte selbst auch bereits 7 Eigentumswohnungen und die erste 1979 gekauft, aber alle bereits wieder verkauft, aus gutem Grund.
Ich denke mir aber folgendes.
Der Verwalter hat ja eine Aufgabe, nämlich das Objekt zu verwalten im Auftrag der Eigentümer.
Die Sache mit den Schlüsseln ist sicherlich Teil dieser Aufgabe, und vielleicht ist er da schon im Recht und besitzt sozusagen die "Schlüsselhoheit"Alle Eigentümer haben ja teilweise ihre Rechte an den Verwalter deligiert, damit dieser alles erledigt.
Und wenn man letztendlich einen weiteren Schlüssel über ihn bekommt (egal zu welchem Preis) so ist dies vielleicht nicht zu beanstanden, Er darf nur einen weiteren Schlüssel nicht verweigern, das läge dann nicht mehr in seiner Kompetenz.
Das wäre meine Meinung.
Grüße
Aira92