Hallo,
suche einen Rat in folgender Situation:
Bin Miteigentümer einer kleinen WEG ( 6 Parteien).
Im Sommer d.J. musste meine Terrasse saniert werden, da nach über 20 J. die Isolierung hinüber war. Lt. Teilungserklärung gehen die Kosten zu Lasten der Eigentümergemeinschaft, Die Durchführung der Arbeiten wurde einstimmig beschlossen. Zur Durchführung der Arbeiten, mussten 3 große Pflanzkübel ( je 150l Fassungsvermögen) geleert werden, damit die Kübel vorübergehend entfernt werden konnten. Die darin befindliche Blumenerde und der Kies und Untergrund , der unter den Blumenkübeln lag, wurde auf dem Rasen deponiert. Dort liegt er noch immer - seit 6 Monaten-.
Ich machte im Sommer sofort unseren Verwalter darauf aufmerksam, der rüherte sich nicht. Im Dez. l.J. schrieb ich ihn an und erhielt die Antwort: " Der Verwaltungsbeirat wäre der Ansicht, ich sei für die Entsorgung zuständig"
Warum, wieso, weshalb, keine Antwort, nur der Verweis, der Verwaltungsbeirat sieht es so.
Unser Verwaltungsbeirat besteht aus einer Person. Frage ich ihn, verweist er auf den Verwalter.
Wie kann ich diesn Knoten zerschlagen?
Habt ihr einen Tipp?
l.G. Wassi
Hallo,
Sie können mit mindestens drei weiteren Eigentümern, so dass also vier Eigentümer vorhanden sind, eine außerordentliche Eigentümerversammlung fordern, die den strittigen Sachverhalt zur Tagesordnung hält und die Sache endgültig durch Beschluss klären.
Viele Grüße.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Problem ist halt, die Miteigentümer (außer mir wohnen noch 2 im Objekt), werden mich nicht unterstützen, da die Kosten für die Abholung der Sanierungsabfälle ja zu Lasten aller Eigentümer geht- jedenfalls nach meiner Meinung.
Ich hoffte es gibt einen anderen Weg, insbesondere weil der ursprünglich gefasste Beschluss der WEG ja die Entsorgung der Abfälle beinhaltet.
Wenn ich jetzt auf die nächste ordentliche Versammlung - im Juni d.J. - warten muss, werde ich noch etliche schlaflose Nächte haben, denn die Abfälle lagern auf einer riesigen Platikfolie, die bei starkem Wind lautstark flattert. An Schlaf ist dabei nicht zu denken. 
herzliche Grüsse
Wassi
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Wie kann ich diesn Knoten zerschlagen?
Moin,
schriftliche Terminfestsetzung unter Hinweis auf den bestehenden Beschluss und die ursächlich mit den Arbeiten zusammenhängende Beschädigung deines Eigentumes (bepflanzter Blumenkübel).
mfG
Hi
Hallo!
Ich wünschte, ich hätte nur solche Probleme mit der WEG gehabt…
Ich habe nicht genau verstanden, um wieviel Kies und Erde es geht. Allerdings vermute ich, wäre man deutlich schneller und stressfreier mit dem problem durch, wenn man den Kram selbst wegräumt. Zur Not auf eine reine Gemeinschaftsfläche, dann dem Verwalter Dampf machen.
Ich habe gerade im zur Wohnung gehörenden Garten sehr viel selbst und auf eigene Rechnung erledigt und erledigen lassen. Auch im Gemeinschaftgarten, denn die übrigen Eigentümer hatten wenig Ahnung/Interesse von/an Gartengestaltung. Ist eben so, jeder hat andere Vorstellungen. Wenn Du willst, dass etwas passiert, mache es selbst.
Bevor Du Dich nun noch monatelang ärgerst, entsorge den Kram doch lieber selbst.
Übrigens: wenn der Beschluss der WEG die Entsorgung mit beinhaltet und Du das nicht selbst machen möchtest: Einschreiben mit Frist 4 Wochen an den Verwalter. Passiert nichts, kannst Du die Abholung des Schutts selbst beauftragen und der WEG in Rechnung stellen. Sollte kein Problem sein. Vielleicht weiss hier jemand zur rechtlichen Situation noch mehr. Bin kein Anwalt.
Gruss,
M.
Vorab:
Wem gehören denn die Kübel? Wem gehört der Kies und wer hat ihn auf die Terrasse verbracht.
Falls diese Dinge Gemeinschaftseigentum sind - sehe ich auch die Gemeinschaft in der Pflicht, andernfalls denke ich, dass es dem Sondereigentümer obliegt, den Arbeitern Baufreiheit zu verschaffen. Z.B. ist es gängige Rechtsprechnung, dass, wenn du Steigeleitungen im Bad als Sondereigentümer z.B. mit Rigips und Kacheln verblendet hast, im Schadensfall an den Leitungen für die Wiederherstellung des Verblendungskastens alleine zuständig bist.
Allerdings:
Das Verhalten von Beirat und Verwalter sind seltsam und befremdlich!
Wenn du überzeugt bist, dass du im Recht bist und wirklich die prinzipielle Zuständigkeit für die paar Schippen Kies klären möchtest, bleibt dir nur der Weg vor das Amtsgericht - du mußt dann die Eigentümergeinschaft auf Wiederherstellung des alten Zustands verklagen. Der Verlierer zahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreit. Falls du gewinnen solltest wird die Stimmung in der Eigentümergemeinschaft dadurch auch nicht besser.
Gruß n.
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