Verwalter untätig

Liebe Wissende,

eine Eigentümergemeinschaft beschliesst mit 100%, in einem Etagenhaus
Wasseruhren installieren zu lassen. Der Hausverwalter (Firma)
beauftragt einen Klempner mit der Ortsbesichtigung und Abgabe eines
Kostenvoranschlags.
Einer der Eigentümer droht dem Klempner Schadenersatzforderungen an,
wenn bei ihm auch nur eine Fliese beschädigt wird. Daraufhin lehnt
der Klempner die Auftragsannahme ab.

Nach Monaten wird der Stand bei der Hausverwaltung nachgefragt, die
dann diesen Sachverhalt schildert, sozusagen achselzuckend.
Dann wird auf Weisung eines Eigentümers ein anderer Klempner mit dem
Kostenvoranschlag beauftragt. Wieder passiert Monate lang nichts.
Nichtinteresse des Verwalters, das ist ihm zu viel Arbeit für 2000,00
EUR Jahresgebühr (9 Einheiten)
Nun die Frage :
Was kann man gegen den Verwalter unternehmen? Ihn gerichtlich
(kostenpflichtig) zwingen, endlich tätig zu werden?

Abwahl ist an einem tausendstel Stimmenanteil gescheitert, wegen
zerstrittenen Eigentümern.
Das Gebäude soll sein : Baujahr etwa 1950 in NRW
Danke, mit ratlosem Gruß
R

Liebe Wissende,

eine Eigentümergemeinschaft beschliesst mit 100%, in einem
Etagenhaus
Wasseruhren installieren zu lassen. Der Hausverwalter (Firma)
beauftragt einen Klempner mit der Ortsbesichtigung und Abgabe
eines
Kostenvoranschlags.
Einer der Eigentümer droht dem Klempner
Schadenersatzforderungen an,
wenn bei ihm auch nur eine Fliese beschädigt wird. Daraufhin
lehnt
der Klempner die Auftragsannahme ab.

Hätte ich als Klempner auch gemacht,…

Nach Monaten wird der Stand bei der Hausverwaltung
nachgefragt, die
dann diesen Sachverhalt schildert, sozusagen achselzuckend.
Dann wird auf Weisung eines Eigentümers ein anderer Klempner
mit dem
Kostenvoranschlag beauftragt.

Hatte der Miteigentümer die Vollmacht aller Eigentümer oder die qualifizierte Mehrheit, einen Klempner zu beauftragen??

Wieder passiert Monate lang

nichts.
Nichtinteresse des Verwalters, das ist ihm zu viel Arbeit für
2000,00
EUR Jahresgebühr (9 Einheiten)
Nun die Frage :
Was kann man gegen den Verwalter unternehmen?

Im mit dem Verwalter abgeschlossenen Verwaltervertrag nachschauen, was da geregelt ist,…

Ihn gerichtlich

(kostenpflichtig) zwingen, endlich tätig zu werden?

Wer sollte das bezahlen wollen???

Abwahl ist an einem tausendstel Stimmenanteil gescheitert,
wegen
zerstrittenen Eigentümern.

da liegt der Hund begraben, wenn die Miteigentümer zerstritten sind, ist der Hausverwalter auf der sicheren Seite, wenn er sich nur an das hält, was vereinbart ist,…

Das Gebäude soll sein : Baujahr etwa 1950 in NRW
Danke, mit ratlosem Gruß
R

Danke, Peter, für die Antwort.
Der wesentliche Punkt ist eigentlich für mich die Frage, ob der
Verwalter hier mit Massnahmen zum Handeln gezwungen werden kann. Laut
Verwaltervertrag ist er zu diesen Tätigkeiten verpflichtet, macht aber
seit Jahren nichts. Selbst auf mehrmalige Aufforderungen nicht.

Mit ratlosem Gruß

In der nächsten Eigentümerversammlung ganz klar daruf hinweisen, dass dieses Verhalten der Gemeinschaft und des Verwalters nicht gerade wertsteigernd wirkt.
Der Verwalter geht den Weg des geringsten Widerstands, also tatsächlich zumindest in diesem Punkt als Gemeinschaft auftreten!
Kommt der Verwalter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, sollte man dies berücksichtigen und vor der nächsten Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt aufnehmen lassen, dass über eine Änderung der Vergütung des Verwalters abgestimmt wird.
Sicher wird er dadurch munterer.

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Hallo Ratloser,

kann. Laut
Verwaltervertrag ist er zu diesen Tätigkeiten verpflichtet,
macht aber
seit Jahren nichts. Selbst auf mehrmalige Aufforderungen
nicht.

Kurze Rückfrage von mir als Verwalter: bezieht sich das „seit Jahren“ auf die Sache mit den Wasserzählern, oder ist das ein allgemeiner Vorwurf („unser Verwalter pennt seit Jahren, der muss weg“) ?

Ich frage deshalb, weil ich als Verwalter diese Vorwürfe vereinzelt (!) hintenrum auch höre, aktuell gerade wegen Wasseruhren. Tatsache ist aber (bei den Wasseruhren), dass Handwerker leider häufig sehr langsam in die Gänge kommen mit ihren Angeboten, mir dann gewisse Eigentümer mitteilen, dass sie in der Zeit von-bis auf keinen Fall jemanden in ihre Wohnung lassen und ähnliche Spielereien, die die Miteigentümer nicht mitbekommen. Für den einzelnen Eigentümer sieht es so aus, als würde der Verwalter nichts tun, aber das kann täuschen.

Mußte ich jetzt loswerden :wink:

Mit ratlosem Gruß

Für den einzelnen Eigentümer sieht es so
aus, als würde der Verwalter nichts tun, aber das kann
täuschen.

Mußte ich jetzt loswerden :wink:

Mit ratlosem Gruß

Jaja :wink:

Sicher wird er dadurch munterer.

… oder der ein oder andere Eigentümer legt es nicht mehr drauf an.
Hat Insel sicher auch nicht so ganz Unrecht.

Ich frage deshalb, weil ich als Verwalter diese Vorwürfe
vereinzelt (!) hintenrum auch höre, aktuell gerade wegen
Wasseruhren. Tatsache ist aber (bei den Wasseruhren), dass
Handwerker leider häufig sehr langsam in die Gänge kommen mit
ihren Angeboten, mir dann gewisse Eigentümer mitteilen, dass
sie in der Zeit von-bis auf keinen Fall jemanden in ihre
Wohnung lassen und ähnliche Spielereien, die die Miteigentümer
nicht mitbekommen. Für den einzelnen Eigentümer sieht es so
aus, als würde der Verwalter nichts tun, aber das kann
täuschen.

Hallo Insel,

ich gebe dir recht - einzelne Eigentümer sind IMMER unzufrieden, weil sie nicht einsehen können (wollen?), dass der Verwalter die Entscheidung der Mehrheit der Eigentümer zu vertreten hat - und nicht die ihre!

und wenn dann noch Handwerker hinzukommen, die der Verwalter nicht vorher „getestet“ hat, sondern von Eigentümern („der ist n Freund von nem Bekannten vom Bruder eines Kegelkameraden der Klassenlehrerin meines Sohnes (also praktisch direkter Verwandter)“) angeschleppt werden, weil sie angeblich SO billig sind und wir Verwalter ja sowieso das Geld der Anderen zum Fenster rausschneiden, dann … dann dauert es am Ende doppelt so lang wie geplant - und der Verwalter „tut nix“

es grüßt zum Wochenende
Ralf

Hallo ?

wo ist denn da das Problem ?

Es gehört zu den Kardinalpflichten eines Verwalters, die Beschlüsse der Gemeinschaft durchzuführen !

Ihr habt beschlossen - also muß umgesetzt werden.
EIn Beschluß ist solange gültig, bis er von amtswegen für ungültig erklärt wurde.
Auch steht es der Gemeinschaft zu, eventuell einen wiederholenden Zweitbeschluß zu fassen, wenn sich andere Tatsachen ergebn, wie ursprünglilch angedacht / kalkuliert.

Zu dem Problem, falls eine Fliese beschädigt wird, damit muß man bei solchen Arbeiten rechnen, es wird keinen Fachmann geben, der dies völlig ausschließen kann, die enstehenden Kosten ( nicht weltbewegende Kosten)zur Beseitung des Schaden sind primär von der Gemeinschaft zu erstatten.

mfg

J. WERNER

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Danke an alle …
… für die Kommentare, auch wenn jetzt nicht direkt greifbares
herausgekommen ist.
Mit ratlosem Gruß
R