Verwalter verweigert Kommunikation

Hallo Community!

  1. Wie wäre ein Sachverhalt zu beurteilen, wenn ein Hausverwalter auf (erhaltene!) Widerspruchsschreiben des Mieters zu Nebenkostenabrechnungen einfach nicht reagiert?

  2. Welche Rechte hätte dann der Mieter?.. bitte im genauen!

Besten Gruß
[EDIT by Team: Name entfernt]

Hallo Community!

  1. Wie wäre ein Sachverhalt zu beurteilen, wenn ein
    Hausverwalter auf (erhaltene!) Widerspruchsschreiben des
    Mieters zu Nebenkostenabrechnungen einfach nicht reagiert?

nun, da wir nicht wissen warum er nicht reagiert können
wir nur feststellen dass er nicht reagiert - da gibt
es dann nur noch eine fallunterscheidung: vielleicht
reagiert er ja noch irgendwann, oder auch eben nicht!!

  1. Welche Rechte hätte dann der Mieter?.. bitte im genauen!

im genauen kann dir das niemand sagen, da er vielleicht alles richtig
gemacht hat (subjekt, oder sogar objekt nach feststellung durch ein
nachfolgendes gerichtsverfahren) und er daher keinen grund sieht zu reagieren.

gruß
ad

Hallo Arthur Dent,

vielen lieben Dank für die Mühe, aber die Antwort ist nicht immer 42.

Die Frage bezieht sich tatsächlich darauf, daß ein Hausverwalter auf (erhaltene!) Widerspruchsschreiben des Mieters zu (fehlerhaften!) Nebenkostenabrechnungen einfach nicht reagieren würde. Im folgenden bucht der Hausverwalter die Nebenkostenforderungen ungeachtet der Widersprüche des Mieters gegen den Mieter als Sollsalden. Dies würde kurz gesprochen fortfolglich zu einer fristlosen Kündigung der Mietwohnung führen. Insoweit also die Urfrage: Hat der Hausverwalter eine Reaktionspflicht auf diese konkreten Widersprüche des Mieters oder nicht? Und wo steht das? Und welche Rechte ergäben dann sich hieraus für den Mieter?

Lieben Gruß
[EDIT by Team: Name entfernt]

Hallo,

es besteht keine Reaktionspflicht.

Nur der Mieter ist verpflichtet, Einwendungen fristgerecht zu erheben, der Vermieter braucht nicht zu reagieren.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

VG
EK