Verwalter von Wohnung verstorben, ET unbekannt

Zumal er nicht für die Kaution aufkommen wird, diese hat der Verwalter bekommen.

na das ist aber ein merkwürdiger Rückschluß, zumal man hier wohl davon auszugehen hat, dass die Verwaltung (als Erfüllungsgehilfe) im Namen des Vermieters (= Eigentümer?) die Kaution gefordert und erhalten hat.