Verwalter Wechseln für Eigentümergemeinschaft

Wir sind mit unserem Verwlater unzufrieden und möchten diesen wechseln. Was muss man beachten, wenn man einen neuen Verwalter sucht - wie findet man heraus ob der Neue besser geeignet ist?

Was muss beachtet werden, wenn man den Verwalter wechseln will? Wie ghet man am Besten vor um den alten Verwalter abzuwählen? Kann man eine Eigentümerversammlung ohne den alten Verwlater machen?

Eine Abwahl bzw. die vorzeitige Kündigung des Verwaltervertrages ist nur aus wichtigem Grunde zulässig. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass Sie zwar einen neuen Verwalter haben, den alten Verwalter jedoch bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit weiterhin bezahlen müssen. Folglich warten Sie ab, bis sein Vertrag normal abläuft und wählen Sie ihn dann nicht wieder. An seiner Stelle wählen Sie einen neuen Verwalter, über den Sie sich bei seinen verwalteten Gemeinschaften, am Besten bei den Beiratsmitgliedern, die Ihnen ein guter Verwalter gerne als Referenz nennt, nach seiner Qualifikation erkundigt haben.

Der Verwalter kann nur „nicht wieder gewählt“ werden, wenn seine Vertragsverlängerung ansteht.
Wie lange läuft der Vertrag noch ?

Eine Versammlung ohne Verwalter ist nicht möglich.

Wenn man ihm grobe Verstösse nachweisen kann,
könnte er auch auf einer ausserordentlichen Versammlung,also zusätzlich zur jährlichen Versammlung, fristlos abgewählt werden.
In so einem Fall muss man aber vorher für die erforderlichen Mehrheiten sorgen,
sonst klappt das erfahrungsgemäß nicht.

Grüße
Aira92

Danke für die Antworten. Der Verwaltervertrag läuft in diesem Jahr (31.12.) aus und müsste so neu verabschiedet werden. Werde ein paar Kandidaten anschauen und zur Neuwahl vorstellen.