Hallo zusammen,
wie würden Ihr folgenden fiktiven Fall bewerten:
Beschluss von der Eigentümergemeinschaft dass Eingangstür zu sanieren ist, Beirat beschließt welchem Angebot zur Durchführung zugestimmt werden soll.
Verwaltung beauftragt und wiederruft später in eigenmacht, Stellungnahme liegt seit 3 Wochen nicht vor.
Verwaltung verteilt schneeplan, der nicht rechtskräftig ist.
Wird von einem Beiratsmitglied aufgefordert binnen 14 Tagen einen rechtskräftigen zu erstellen.
Frist verfällt, eine Antwort oder neuen schneeplan erhält dieser nur über ecken mit dem Hinweis die Verwaltung sei nicht an einzelne Personen weisungsgebunden.
Wie würdet Ihr in dem Fall vorgehen?
Danke&Gruß
Hallo zusammen,
wie würden Ihr folgenden fiktiven Fall bewerten:
Beschluss von der Eigentümergemeinschaft dass Eingangstür zu
sanieren ist, Beirat beschließt welchem Angebot zur
Durchführung zugestimmt werden soll.
Verwaltung beauftragt und widerruft später in eigenmacht,
Stellungnahme liegt seit 3 Wochen nicht vor.
Ist nicht schön, dass er keine Stellung nimmt. Aber da er sich anscheinend was dabei gedacht hat (Widerruf) wird er dieses sicherlich begründen können und bei der nächsten ETV auch müssen.
Selbstverständlich ist er berechtigt, ja sogar verpflichtet einen Auftrag zu stornieren, wenn dadurch Schaden von der Gemeinschaft abgewehrt würde.
Verwaltung verteilt schneeplan, der nicht rechtskräftig ist.
Wird von einem Beiratsmitglied aufgefordert binnen 14 Tagen
einen rechtskräftigen zu erstellen.
Was ist ein nicht rechtskräftiger Schneeplan?
Frist verfällt, eine Antwort oder neuen schneeplan erhält
dieser nur über ecken mit dem Hinweis die Verwaltung sei nicht
an einzelne Personen weisungsgebunden.
Sicher ist es ärgerlich, wenn die Verwaltung nicht kurzfristig die Eigentümer informiert. Allerdings kann auch nicht jeder Eigentümer, der Verwaltung Anweisungen geben. Aber wie so häufig im Leben: der Ton macht die Musik.
Wie würdet Ihr in dem Fall vorgehen?
Ich würde meine Probleme mit der Verwaltung bei der nächsten ETV vortragen. Ich würde deutlich sagen, dass ich mit deren Arbeit nicht zufrieden bin. Ich würde bei der nächsten Verwalterbestellung einen Gegenkandidaten organisieren und versuchen eine Ablösung zu bewirken.
gruß n.
Hallo,
die Rolle des Verwaltungsbeirats ist in jedem Fall immer nur eine beratende. Eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwalter besteht nicht.
Dafür haftet der Verwaltungsbeirat eben auch für eigentlich gar nichts.
Da also der Verwalter für sein Handeln haftet, hat er auch das alleinige Entscheidungsrecht.
Wenn es Probleme damit gibt, sollte zu allererst das Gespräch mit dem Verwalter gesucht werden. Vielleicht sind die Gründe auch nachvollziehbar.
Wenn nicht bleibt auch die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung als Möglichkeit, wenn es kurzfristig sein soll. Hier sind natürlich die Fristen gem. Verwaltervertrag zu beachten.
Der Verwalter hat also weitgehende Rechte und eine Rechenschaftspflicht. Letztlich hilft aber nur das Gespräch.
Gruß
Ulrich