Hallo,
ich habe eine Frage und zwar,
darf ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bei einem Mehrheitsbeschluss auch per Vollmacht für andere Eigentümer abstimmen, wenn er auch selbst Eigentümer ist?
Das Problem ist das er dann fast alles selbst entscheiden kann. Es sind sagen wir mal 32 Eigentümer davon hat er selbst 2 Stimmen, dann bekommt er per Vollmacht nochmal 14 Stimmen hinzu, so hat er immer die Hälfte aller Stimmen und kann so über alles entscheiden.
Gruß