Verwalteraufwendungen beziffern

Guten Tag zusammen,

Das Gericht hat die Klage eines Eigentümers zu Lasten des Klägers und voller Kostenauferlegung an den Kläger abgewiesen.

Dazu waren mind. 10 Schriftsätze notwendig, zusätzlich die Durchführung eines Schriftlichen Umlaufbeschlusses und die Erscheinung zum Gerichtstermin erforderlich.

Wie kann der Verwalter seine Aufwendungen dazu ermitteln?
Kann er einen Stundensatz von zB 25 EUR zu Grunde legen? Wie macht man das, damit es rechtssicher ist? Muß man eine Kostenfestsetzung bei Gericht beantragen, oder nun einfach schriftlich die Kosten darstellen und das Gericht bitten, diese Kostenübernahme an den Kläger weiterzuleiten?

Vielen Dank um kompetenten Rat

Andy

Hallo,

leider kann ich hier keine kompetente Antwort geben. Oft ist in den Verwalterverträgen für einen solchen Fall die entsprechende Aufwandsentschädigung festgesetzt. Ich würde einfach eine Rechnung erstellen und dem Kläger zukommen lassen. Ob dies korrekt ist, könnten Sie ja auch beim Gericht abfragen.

Viele Grüße
Rheinbahnerin

Hallo,

bevor man einen Betrag als Verwealter geltend macht, bedarf es dafür einer rechtlichen Grundlage.

Hierfür sollte es im Verwaltungsvertrag eine Klausel geben. Fehlt diese, so wäre eine Beschlußanfechtung bzw. die Bearbeitung im normalen Lohn enthalten.