Guten Tag zusammen,
Das Gericht hat die Klage eines Eigentümers zu Lasten des Klägers und voller Kostenauferlegung an den Kläger abgewiesen.
Dazu waren mind. 10 Schriftsätze notwendig, zusätzlich die Durchführung eines Schriftlichen Umlaufbeschlusses und die Erscheinung zum Gerichtstermin erforderlich.
Wie kann der Verwalter seine Aufwendungen dazu ermitteln?
Kann er einen Stundensatz von zB 25 EUR zu Grunde legen? Wie macht man das, damit es rechtssicher ist? Muß man eine Kostenfestsetzung bei Gericht beantragen, oder nun einfach schriftlich die Kosten darstellen und das Gericht bitten, diese Kostenübernahme an den Kläger weiterzuleiten?
Vielen Dank um kompetenten Rat
Andy