Darf ein Verwalterbeirat einer Wohneigentumsgemeinschaft mehr als 3 Mitglieder haben ?
Darf ein Verwalterbeirat einer Wohneigentumsgemeinschaft mehr
als 3 Mitglieder haben ?
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Aber sicherlich !!! War selber in den 1980-er Jahren in einer Eigentümergemeinschaft einer von fünf Beiräten.
Allerdings waren das damals eine Wohnanlage mit etwa 1.000 Wohnungen.
Denke doch, dass drei Verw.-beiräte eigentlich die Mindestanzahl darstellt.
Beste Grüße
h.j.l.