Hallo!
Eine WEG wurde von einem Eigentümer mit einer Beschlussanfechtungsklage verklagt und hat verloren, weil Dinge protokolliert wurden, die so nicht hätten protokolliert, teilweise so nicht hätten beschlossen werden dürfen. Zwei Anwälte haben unabhängig voneinander die Empfehlung ausgesprochen, den Verwalter für die schlampige und fehlerhafte Protokollierung und die fehlende Warnung der Beteiligten Eigentümer in Regress zu nehmen. Dem Verwalter wurde von den Betroffenen Eigentümern mitgeteilt, dass man erwarte, dass er diese Kosten übernimmt, andernfalls wolle man klagen und hätte gute Aussichten, diesen Prozess zu gewinnen. Der Verwalter hat die Sache bei seiner Versicherung zur Regulierung eingereicht, auf die Antwort wird noch gewartet. Zwischenzeitlich fand eine Eigentümerversammlung statt. Die Verwaltung wurde hinsichtlich der Erstellung der Jahresabrechnung entlastet, nicht jedoch für ihre darüber hinausgehende verwalterische Tätigkeit. Der Verwalter hat die entstandenen Rechts- und Beratungskosten zwischen den Beklagten Eigentümern aufgeteilt, gleichzeitig aber versichert, dass diese Abrechnung einer Klage nicht entgegensteht.
Nun die Frage:
Wirkt diese Entlastung wie eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Kosten und macht damit eine Klage unmöglich oder ist der Klageweg nach wie vor offen?
Für sachdienliche Hinweise bin ich extrem dankbar!
Herzlichst
Nöffchen