Verwalterentlastung nur für Abrechnung

Hallo!
Eine WEG wurde von einem Eigentümer mit einer Beschlussanfechtungsklage verklagt und hat verloren, weil Dinge protokolliert wurden, die so nicht hätten protokolliert, teilweise so nicht hätten beschlossen werden dürfen. Zwei Anwälte haben unabhängig voneinander die Empfehlung ausgesprochen, den Verwalter für die schlampige und fehlerhafte Protokollierung und die fehlende Warnung der Beteiligten Eigentümer in Regress zu nehmen. Dem Verwalter wurde von den Betroffenen Eigentümern mitgeteilt, dass man erwarte, dass er diese Kosten übernimmt, andernfalls wolle man klagen und hätte gute Aussichten, diesen Prozess zu gewinnen. Der Verwalter hat die Sache bei seiner Versicherung zur Regulierung eingereicht, auf die Antwort wird noch gewartet. Zwischenzeitlich fand eine Eigentümerversammlung statt. Die Verwaltung wurde hinsichtlich der Erstellung der Jahresabrechnung entlastet, nicht jedoch für ihre darüber hinausgehende verwalterische Tätigkeit. Der Verwalter hat die entstandenen Rechts- und Beratungskosten zwischen den Beklagten Eigentümern aufgeteilt, gleichzeitig aber versichert, dass diese Abrechnung einer Klage nicht entgegensteht.
Nun die Frage:
Wirkt diese Entlastung wie eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Kosten und macht damit eine Klage unmöglich oder ist der Klageweg nach wie vor offen?

Für sachdienliche Hinweise bin ich extrem dankbar!

Herzlichst
Nöffchen

Hallo,

Mit der Entlastung der Jahresrechnung, wird nur bestätigt, dass Einnahmen, Ausgaben und Rückstellungen richtig verbucht wurden. Betrifft also nur den buchhalterischen Teil.

Der zweite Teil ist dann die Entlastung der Verwaltung, welche nicht erteilt wurde.
Darunter fällt auch die Rechtmässigkeit von von der Verwaltung gestellter Honorare, welch das Gericht erst klären muss.

Bei normalen Eigentümerversammlungen, werden diese beiden Punkte gerne in einer einzigen Abstimmung zusammen gefasst, was bei euch nicht der Fall war.

MfG Peter(TOO)

Herzlichen Dank für Deine Antwort!

Zur Klärung der Frage hat ein Anwalt zum Besten gegeben, durch die Entlastung der Abrechnung würde auch die Anererkennung der Kostenübernahme durch die Eigentümer erfolgen und empfiehlt Beschlussanfechtungsklage. Kann das sinnvoll sein, oder rausgeschmissenes Geld?

Also, meine Frage geht dahin, ob Fälle und Entscheidungen zu dem Thema bekannt sind? Bin für jeden Hinweis dankbar!