Hallo Ihr Lieben,
angenommen eine WEG besteht aus 4 Wohneinheiten. Bei der Eigentümerversammlung wird ein Verwalter bestellt. Es handelt sich um einen der Eigentümer, der schon seit mehreren Monaten die Verwaltertätigkeit macht. Kann die Verwaltergebühr nun rückwirkend ab seiner tatsächlichen Tätigkeit berechnet werden oder erst ab Beschluss? 3 Einheiten haben ihm ihre Stimme gegeben, rückwirkend berechnen zu können. Die 4. Partei ist nicht einverstanden.
Danke schonmal für Eure Meinungen,
lg, Angela
Hallo Angela,
nachdem Du auch um Meinungen gefragt hast, hätte ich eine zu dem Thema:
Der betroffene „ehrenamtliche“ Verwalter sollte das Amt gleich wieder niederlegen. Der hat ja mit dem einen Eigentümer (der entweder wg. chronischem Geiz wg. der rückwirkenden 3,50 oder wg. spontaner Korinthenkackerei den Vorschlag der rückwirkenden Bezahlung ablehnt) in Zukunft nur Ärger.
Er soll die paar Euro fuffzig abschreiben, die ihm nun - mangels konkreter Auftragserteilung - entgehen.
Die Gemeinschaft soll für die Zukunft einen professionellen Verwalter bestellen. Der wird ein Stück teuerer sein, verdient sich sein Geld aber auch sauer, wenn er bereits bei Kleinvieh generell von 25% Gegenstimmen ausgehen muß.
Gruß
Bonsai
Die Verwaltergebühr steht ihm sicherlich erst ab Gültigkeit des Verwaltervertrags zu.
Aber…
…wie seid ihr in die Situation ohne Verwalter gekommen? Wenn ein Eigentümer in solch einem, für die WEG fatalem Zustand, das Ruder in die Hand nimmt, und quasi ohne Auftrag (vielleicht war er Beirat?) zum besten der Gemeinschaft wieder eine „normale“ Situation herstellt, steht ihm sicherlich eine Aufwandsentschädigung zu. Wenn er in der Zwischenzeit erhebliche Arbeit investiern mußte: ETV organisieren, vielleicht Bautätigkeiten koordinieren usw. kann sich diese Aufwandsentschädigung durchaus im Rahmen der Verwaltervergütung bewegen.
Warum das allerdings mehrere Monate erfordert, kann ich mir hier nicht erklären.
Jedes WEG-Mitglied hätte zwischenzeitlich bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken können, um eine Notverwaltung zu bekommen.
gruß n.
PS. Solch kleine WEG haben es schwer einen externen Verwalter zu angemessenen Kosten zu finden. Wenn man einen Miteigentümer hat, der dies für kleines Geld einigermaßen anständig macht, sollte man ihn nicht vergrätzen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Verwaltergebühr steht ihm sicherlich erst ab Gültigkeit
des Verwaltervertrags zu.
Aber…
…wie seid ihr in die Situation ohne Verwalter gekommen?
Der Verwalter wohnt selbst im Gebäude, die anderen Eigentümer haben sich bis heute um nichts gekümmert. Sämtliche Ämter schreiben den Eigentümer der vor Ort wohnt an. Gekauft wurde ungefähr zum gleichen Zeitpunkt vor ca. 1 Jahr von einer Insolvenzverwaltung. Es herrscht nur Chaos in Allem, ob es nun die Wasserabrechnung ist oder Reparaturen, die dringend gemacht werden mussten und noch müssen. Ab einem gewissen Punkt wurde der „gutmütige“ Eigentümer von dritter Seite darauf hingewiesen, offiziell als Verwalter aufzutreten und dafür eine angemessene Gebühr je Wohneinheit anzusetzen.
lg, Angela
Hallo Bonsai,
nachdem Du auch um Meinungen gefragt hast, hätte ich eine zu
dem Thema:
Der betroffene „ehrenamtliche“ Verwalter sollte das Amt gleich
wieder niederlegen. Der hat ja mit dem einen Eigentümer (der
entweder wg. chronischem Geiz wg. der rückwirkenden 3,50 oder
wg. spontaner Korinthenkackerei den Vorschlag der
rückwirkenden Bezahlung ablehnt) in Zukunft nur Ärger.
Da hast Du SEHR recht 
Er soll die paar Euro fuffzig abschreiben, die ihm nun -
mangels konkreter Auftragserteilung - entgehen.
Die Gemeinschaft soll für die Zukunft einen professionellen
Verwalter bestellen. Der wird ein Stück teuerer sein, verdient
sich sein Geld aber auch sauer, wenn er bereits bei Kleinvieh
generell von 25% Gegenstimmen ausgehen muß.
Verschiedene Verwalter wurden angeschrieben, aber die WEG ist zu klein. Da der Verwalter der einzige Eigentümer ist, der das Gebäude bewohnt, liegt es nahe - und ist natürlich auch im eigenen Interesse - dass er selbst „verwaltet“. Zumal sämtliche Ämter, etc. sowieso von Anfang an ihn angeschrieben haben. Hausmeisterarbeiten, die vom Verwalter zusätzlich geleistet werden, werden beispielsweise gar nicht berechnet. Alles könnte so einfach sein, aber Quadrate werden halt bekanntlich nicht rund.
Warscheinlich liegt es an der falschen Mischung (25% Korinthenkacker verderben wohl jeden Rosinenkuchen) 
LG, Angela