Hallo zusammen,
mein Vermieter verlangt von mir monatl 20 Euro Verwalterkosten. Diese sind extra im Mietvertrag aufgeführt. Der Mietvertrag hat am 01.06.2005 begonnen.
Ich habe 2006 die Zahlung auf Grund von Recherche im Internet gestrichen. Nun ist hierüber wieder eine Diskussion aufgekommen und lt. erneuter Recherche im Netz wäre mein Vermieter im Recht.
Muss ich alles rückwirkend nachzahlen?
Wann darf ein Vermieter diese Verwalterkosten verlangen? Es gibt keinen Verwalter.
Der Mietspiegel für meine Stadt lag 2005 bei 4,90 EUR bis 7,00 EUR. Meine Miete liegt bei 7,63 EUR pro qm ohne Verwaltergebühr. Ist das eigentlich zulässig? Ich habe eine ganz normale kleine Wohnung in der Altstadt, ohne Balkon und mit durchschnittlicher Ausstattung. Außer der guten zentralen Lage gibt es keine Rechtfertigung für einen derart hohen Mietpreis zuzgl. Verwalterkosten. Wenn ich die Verwalterkosten von der Kaltmiete abziehe, liege ich immernoch bei einem Mietpreis von 7,20 EUR pro qm.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Claudi