Verwalterkosten umlagefähig

Muß ein Mieter, bei der Nebenkostenabrechnung, die Verwaltergebühren bezahlen oder muß dies der Eigentümer übernehmen?.

Hallo, Verwalterkosten sind ganz klar nicht umlagefähig. Gruß

JAEIN
Hi,

da kommt darauf an ob es sich um eine Wohnraum oder um ein Gewerbemietvertrag handelt. Bei Wohnraum nein das darf nicht sein, Bei Gewerbe ja dort darf dies sein, wenn es so im Vertrag hinterlegt wurde.

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