Guten Tag.
Wenn die Verwalter, als (Mit-)Eigentümer, mit in der Eigentümergemeinschaft (WEG) wohnen, ist es eigentlich logisch, dass sie selbst auch die Verwalterkosten mitbezahlen müssen.
Die „Zweite Berechnungsverordnung“ definiert Verwaltungskosten als Kosten für die, zur Verwaltung eines Gebäudes oder der jeweiligen Wirtschaftseinheit erforderlichen, Arbeitskräfte und Einrichtungen.
Außerdem kommen die Kosten der Aufsicht und der Wert der persönlichen Verwaltungsarbeit des Verwalters hinzu. Auch die Kosten der gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung gehören dazu.
Verwaltungskosten sind die in geldlichen Größenordnungen gemessenen Aufwendungen für Verwaltungsleistungen.
In dem Sinne stecken also auch Verwaltungsleistungen für das jeweils eigene Objekt dahinter.
Es wäre daher grundsätzlich unlogisch, wenn der/die Verwalter diese Kosten auf die anderen Eigentümer abwälzen wollen.
Denkbar wäre dies nur bei einer mindestens mehrheitlichen, evtl. sogar nur einheitlichen Akzeptanz der anderen Eigentümer (ich weiß an dieser Stelle nicht, ob die mehrheitliche oder einstimmige Akzeptanz erforderlich wäre!)
In dem Sinne
Herzlichen Gruß