Verwalterumkosten

Hallo,

Wir wohnen in einem 9 Parteienhaus in einer ETG.Die Verwalterkosten wurden seid 20 Jahren durch alle 9 Parteien geteilt.Aber jetzt wollen unsere 2 Verwalter die in der Eigentümergemeinschaft wohnen,nicht mehr ihre Verwalterkosten tragen diese soll nun auf die anderen 7 Parteien aufgeteilt werden.Sie meinen sie bezahlen sich ja nicht selbst.Ist dies Rechtens?
Es ist nicht Vertraglich geregelt und steht auch nicht in der Teilungserklärung ob sie zahlen müßen oder nicht.

Danke für eure Antworten.

Guten Tag.

Wenn die Verwalter, als (Mit-)Eigentümer, mit in der Eigentümergemeinschaft (WEG) wohnen, ist es eigentlich logisch, dass sie selbst auch die Verwalterkosten mitbezahlen müssen.

Die „Zweite Berechnungsverordnung“ definiert Verwaltungskosten als Kosten für die, zur Verwaltung eines Gebäudes oder der jeweiligen Wirtschaftseinheit erforderlichen, Arbeitskräfte und Einrichtungen.

Außerdem kommen die Kosten der Aufsicht und der Wert der persönlichen Verwaltungsarbeit des Verwalters hinzu. Auch die Kosten der gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung gehören dazu.

Verwaltungskosten sind die in geldlichen Größenordnungen gemessenen Aufwendungen für Verwaltungsleistungen.

In dem Sinne stecken also auch Verwaltungsleistungen für das jeweils eigene Objekt dahinter.

Es wäre daher grundsätzlich unlogisch, wenn der/die Verwalter diese Kosten auf die anderen Eigentümer abwälzen wollen.

Denkbar wäre dies nur bei einer mindestens mehrheitlichen, evtl. sogar nur einheitlichen Akzeptanz der anderen Eigentümer (ich weiß an dieser Stelle nicht, ob die mehrheitliche oder einstimmige Akzeptanz erforderlich wäre!)

In dem Sinne

Herzlichen Gruß