Verwaltervergütung umlagefähig?

Hallo zusammen,

ich habe jetzt unterschiedliche Dinge zu diesem Thema gelesen.

Kann es sein, dass der Eigentümer die Vergütung des WEG-Verwalters für das bzw. die Objekte auf die Mieter/Mietparteien im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegt?

Hallo sli2k,

nein. Wo hast du da Gegenteiliges gelesen?

Gruß!

Horst

Ich muss ganz ehrlich zugeben, dass ich nicht mehr weiß, welche Internet-Quelle(Page) das war. Ich habe unglaublich viel gelesen, aber nie habe ich die „Verwaltervergütung“ als solche finden können.
Hausmeister ist ja umlagefähig, wenn ich richtig gelesen habe.

Der Ex-Vermieter hat uns, wie es aussieht, den kompletten Einzelnachweis der Anteilsberechnung für seine Wohneinheit zugesandt und alles den „Verwaltungskosten Garage“ (Wir hatten dort auch keine!) zugesandt.

Alles andere wacker durch den Anteil und addiert.

Beim genaueren Hinsehen fielen mir Zinsaufwendungen,Bankzinsen,Reperaturen und Verwaltervergütung auf, die die hiesige WEG wohl mit ihm (er wohnt in Süddeutschland) abrechnet.

Diese scheint er aber wohl kaum gesamt auf uns umlegen zu können, oder?

Alleine unser Anteil für Reparatur und Verwaltervergütung ergeben in der Summe schon über 600 Euro der knapp 900 Euro teuren Nachzahlung für 2005. Das kam mir sehr komisch vor.

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Bei der Summe sollte man die Sache zumindest mal prüfen lassen. Könnte sich sehr lohnen.

Also wenigstens mal Mieterverein oder aber Anwalt.

Gruß!

Horst

Ja, Danke. Das ist auch unsere Absicht.

Der Vermieter hat jetzt erst mal ein Fax bekommen, indem wir die Beträge in der Form anzweifeln und ihm die Überweisung der restlichen Posten (1/4 seiner Forderung) anbieten.

Je nach Antwort MS-Bund bzw. Anwalt! Danke.

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