Hallo,
ein Verwaltervertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn keiner vorhanden, dann gilt das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) Im Streitfalle hat dieses sowieso mehr Gewicht als der Vertrag.
Trotz alledem ist ein Verwaltervertrag in einigen Dingen hilfreich, da es gewisse Abwicklungen (z.B. im Klagefall gegen säumige Miteigentümer) den Arbeitsablauf des Verwalters vereinfacht.
Einen Verwaltervertrag übernehmen würde ich als Verwalter von einem anderen Verwalter nie. Jeder hat spezielle Einzelheiten, wenn diese nicht alle vom gleichen Verband gestrickt wurden. In der Regel hat aber jeder Verwalter seine eigene Vertragssuppe gekocht (muss ja deshalb nicht schlecht oder falsch sein).
Wenn ein Verwalter vielleicht 50 - 500 Häuser in Verwaltung hat, welche alle verschiedene Verträge haben, sry, dann bekommt der Verwalter irgendwann einen Vogel, weil er jedes Mal nachlesen muss um sich zu vergewissern, was nun im Detail wo und wie genau geregelt ist.
Also: Der neue Verwalter soll einen neuen Vertrag machen / bekommen. Dies ist auch für die Kontoeröffnung bei der Bank und für die Legitimation Dritten (Notar = Verwalterzustimmung u.v.m.) gegenüber außerordentlich hilfreich.
Hallo,grundsätzlich können sie den Verwaltervertrag bei Verwalterwechsel übernehmen.
Aber sollten im Verwaltervertrag einige Sachen nicht so sein,wie es die Wohnungseigentümer gern hätten,Eigentümerversammlung einberufen und darüber abstimmen,ob ein neuer Verwaltervertrag erstellt werden soll.MfG F.Dunkel
Wenn der neue Verwalter den bestehenden Vertrag übernimmt, kann alles so bleiben. Wenn er aber Änderungen ankündigt,muss ein neuer Verwaltervertrag abgeschlossen werden. Wichtig ist auch, dass alle Eigentümer mit dem neuen Verwalter einverstanden sind.Hier gilt nicht die 2/3 Mehrheit.
es kommt auf die Beschlussfassung an. Normalerweise wird der alte Verwalter abbestellt und zu diesem Zeitpunkt wird in dem Beschluss auch der Verwaltervertrag gekündigt. Dann schließt der neue Verwalter einen neuen Vertrag mit der WEG ab.
Es gibt auch schonmal die Ausnahme (z.B. Firmenübernahme etc), wo Verwalterverträge übernommen werden, dieses müsste dann aber entsprechend im Beschluss vormuliert werden.
ganz klar: neuer Verwalter - neuer Vertrag. Der Verwaltervertrag ist ein Dienstleistungsvertrag in dem u.a. geregelt wird, welche Vergütung er bekommt, was er für das Geld zu tun hat, welche Vollmachten er hat usw.
Ein Verwaltervertrag ist meines Erachtens immer wieder neu auszuhandeln. Das müsste eigentlich der neue Verwalter automatisch selber verlangen. Natürlich könnte man das auch schriftlich festhalten, dass der gleiche Vertrag auf eine andere Person übergeht. Das muss ja auch schriftlich festgehalten werden. Also ist es doch einfacher den Verwaltervertrag gleich neu zu machen. Vielleicht gibt es ja noch Anpassungen, Ergänzungen oder Verbesserungen in den Aufträgen, Zuständigkeiten hinzuzufügen.