Verwaltervertrag Wohnungseigentümergemeinschaft

Hallo!

Mein Mann und ich sind neue Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft.
Kurz vor unserem Kauf wurde ein neuer Verwalter berufen und der Vertrag hat es un sich.

Hier meine Frage:  Ist es üblich, dass ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft eine „Vermittlungsprovision“ für Reparaturaufträge in Rechnung stellt? Der gute Mann bekommt pro Wohneinheit eine Pauschale - sind damit nicht alle Kosten abgegolten? 

Ich weiß, dass es oin Deutschland eine Vertragsfreiheit gibt und der Vertrag ist unterschrieben. Mich interessiert, ob so etwas üblich ist.

Danke für eure Antworten!

Servus,

üblicherweise heißt dieser Aufschlag „handling fee“, auf gut Deutsch sozusagen.

Er bezieht sich nicht auf die Organisation von Reparaturen und Instandhaltung für das Gemeinschaftseigentum, sondern auf Reparaturen und Instandhaltung für einzelne Eigentümer. Es ist eine Vergütung für die Arbeit, die der einzelne Eigentümer dem Verwalter überlässt, wenn er ihm bloß sagen muss „Da ist was kaputt, schau mal nach, was es ist und mach was“. Alternativ lässt sich sowas natürlich auch selber organisieren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Sina248,

nein, sowas ist nicht üblich.

Allerdings sagst du der Verwaltervertrag ist bereits unterschrieben, d. h. es wurde per Mehrheitsbeschluss wahrscheinlich der Eigentümerbeirat dazu ermächtigt, den Verwaltervertrag zu unterschreiben.

Haben die anderen Eigentümer Kenntnis von dieser Vereinbarung?

Denn normalerweise ist das Einholen von Angeboten und Beauftragung von Handwerksunternehmen mit der Pauschale abgegolten, der Vertrag ist dringlich zu prüfen.

So eine Vereinbarung führt naturgemäß auch dazu, dass der Hausverwalter nur Angebote einholt bei Firmen, mit denen er vorher eine Vermittlungsprovision vereinbart hat, das ist ein krasser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, denn andere Firmen, die keine Povision zahlen kommen nicht zum Zug, bzw. werden gar nicht erst in Betracht gezogen.

Weiterführend, verstoßen Eigentümer die vermieten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Von wem verlangt der Hausverwalter die Provision, steht das geschrieben, sollte vereinbart werden, dass der Hausverwalter die Provision von den Eigentümern bekommt, wenn er besonders günstige Konditionen aushandelt, lass ich mir das ja noch eingehen, allerdings fehlt die Vergleichsmöglichkeit ob diese Angebote oder Preise tatsächlich die günstigsten sind!

Es gibt bestimmt in deiner Nähe einen Haus & Grundbesitzerverein, werde Mitglied die Mitgleidsbeiträge sind nicht sehr hoch, allerdings hast du als Service eine kostenfreie Rechtsberatung inbegriffen.

Gruß

BHS-Huber

Die Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und sonstigen Arbeiten zur Abwicklung von Reparaturarbeiten sind nicht originäre Aufgabe der Verwaltung. Dies ist Arbeit z.B. für einen Architekten.
Es ist normal, dass zusätzliche Arbeit auch zusätzlich entlohnt wird. Also ist es auch normal, dass eine Verwaltung die derartige Sonderaufgaben erledigt, sich dieses bezahlen lässt. Dass diese Problematik im Verwaltervertrag angesprochen wird, zeugt von einer gewissen Professionalität und Seriosität der Verwalterfirma.
Die vorgenannten Unterstellungen zeugen von einer tiefgreifenden Unwissenheit gepaart mit starkem Misstrauen zu Personen die derartige Arbeit tagtäglich verrichten. Niemand beauftragt irgendeinen Billigheimer mit umfangreichen Bauarbeiten, wenn er nicht von der Seriosität der Firma überzeugt ist. Es ist üblich Firmen mit denen man zufrieden war, mit Folgaufträgen zu betrauen. Was das mit „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu tun haben soll, weiß sicher nur er selbst.

vnA

Hallo Sina248,

Eine Vermittlergebühr für Reparaturaufträge? Das ist ja wohl das Dreisteste, das ich in Sachen Hausverwaltung bisher gehört habe! Der einzige, von dem er eventuell Provision verlangen könnte, wäre der Handwerker (quasi dafür, dass er diesen statt jenen beauftragt). Aber das ist unwahrscheinlich, da die Handwerker so viel zu tun haben, dass die das nicht bräuchten. Ich weiß auch nicht, ob so etwas üblich ist.

Aber eine Provision nur dafür, dass der Verwalter seinen Job macht? Das geht gar nicht! Schäden vor Ort anschauen, Handwerker recherchieren, Reparaturen in Auftrag geben, Ergebnis anschauen und abnehmen, Rechnung prüfen und bezahlen - all das gehört zu den Aufgaben eines Verwalters, für die er ein Honorar erhält.

Aber wie Sie sagen: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, und jeder hat das Recht, einen für ihn schlechten Vertrag abzuschließen. Und - ehrlich gesagt - verstehe ich die Eigentümergemeinschaft nicht, dass die sich darauf eingelassen hat. Ob man rechtlich dagegen vorgehen kann, weiß ich nicht, das kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Aber auf der anderen Seite wollen Sie sich ja nicht gleich mit einem Gerichtsverfahren in die neue Gemeinschaft einführen.

Für den Moment müssen Sie die Kröte wohl schlucken, aber vielleicht lässt sich in den nächsten ein, zwei Jahren etwas ändern. Vertragsfreiheit heißt auch, dass man jederzeit einen neuen Vertrag oder neue Klauseln vereinbaren kann. Wenn der Verwalter sich sträubt, kann man ihm immer noch kündigen (vielleicht geht auch eine Änderungskündigung wie im Arbeitsrecht, aber das weiß ich nicht). Allerdings lassen sich Verwalter immer weniger davon schrecken, da es wenige gute Verwalter gibt, und die haben kaum noch Kapazitäten frei.

Es kommt auch darauf an, wie viele Eigentümer sich die Anlage teilen. Je mehr, desto schwieriger lassen sich eigene Ideen umsetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit ein wenig geholfen habe.

Beste Grüße
seekir

Seit wann gehören Arbeiten die über die laufende Instandhaltung hinausgehen zu den Verwalteraufgaben?

vnA

Hallo Sina

also ich kenne sowas nicht, kommt mir auch reichlich komisch vor.
Ist evtl. die Pauschale so gering?
Es bedeutet eigentlich, dass er keine Arbeit haben will und euch durch die Kondition sagt
„Sucht euch eure Handwerker selber“. Das könnt ihr ja dann auch machen.
Die Handwerker die unser Verwalter besorgt… das ist ja auch eine Kungelei…keine Ahnung, ob die den bestechen damit er sie empfielt :wink:)

Ich empfehle: wenn man neu in einer ET Gemeinschaft ist::: nicht zu viel Engagement und Änderungswünsche zu Beginn. Das habe ich falsch gemacht und die "alten Hasen " dadurch gegen mich aufgebracht.

VG Annjie

Eine ganz schnelle kurze Antwort: Nein, nein, nein.

Ausnahme: Dies hat die Eigentümergemeinschaft direkt m,it dem Verwalter vereinbart und schriftlich im Verrwaltervertrag oder im Beschluss festgelegt.

Thorsten Hausmann
Hausmann Hausverwaltung GmbH
[email protected]
http://www.Hausmann-Hausverwaltung.de

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