Hallo Sina248,
Eine Vermittlergebühr für Reparaturaufträge? Das ist ja wohl das Dreisteste, das ich in Sachen Hausverwaltung bisher gehört habe! Der einzige, von dem er eventuell Provision verlangen könnte, wäre der Handwerker (quasi dafür, dass er diesen statt jenen beauftragt). Aber das ist unwahrscheinlich, da die Handwerker so viel zu tun haben, dass die das nicht bräuchten. Ich weiß auch nicht, ob so etwas üblich ist.
Aber eine Provision nur dafür, dass der Verwalter seinen Job macht? Das geht gar nicht! Schäden vor Ort anschauen, Handwerker recherchieren, Reparaturen in Auftrag geben, Ergebnis anschauen und abnehmen, Rechnung prüfen und bezahlen - all das gehört zu den Aufgaben eines Verwalters, für die er ein Honorar erhält.
Aber wie Sie sagen: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, und jeder hat das Recht, einen für ihn schlechten Vertrag abzuschließen. Und - ehrlich gesagt - verstehe ich die Eigentümergemeinschaft nicht, dass die sich darauf eingelassen hat. Ob man rechtlich dagegen vorgehen kann, weiß ich nicht, das kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Aber auf der anderen Seite wollen Sie sich ja nicht gleich mit einem Gerichtsverfahren in die neue Gemeinschaft einführen.
Für den Moment müssen Sie die Kröte wohl schlucken, aber vielleicht lässt sich in den nächsten ein, zwei Jahren etwas ändern. Vertragsfreiheit heißt auch, dass man jederzeit einen neuen Vertrag oder neue Klauseln vereinbaren kann. Wenn der Verwalter sich sträubt, kann man ihm immer noch kündigen (vielleicht geht auch eine Änderungskündigung wie im Arbeitsrecht, aber das weiß ich nicht). Allerdings lassen sich Verwalter immer weniger davon schrecken, da es wenige gute Verwalter gibt, und die haben kaum noch Kapazitäten frei.
Es kommt auch darauf an, wie viele Eigentümer sich die Anlage teilen. Je mehr, desto schwieriger lassen sich eigene Ideen umsetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit ein wenig geholfen habe.
Beste Grüße
seekir