Hallo Experten,
welche Vertragsdauer ist üblich für einen Hausverwalter in einer EWG (Eigentums-Wohnung-Gemeinschaft)?
Dank im voraus.
Gruß Andy.
Hallo Experten,
welche Vertragsdauer ist üblich für einen Hausverwalter in einer EWG (Eigentums-Wohnung-Gemeinschaft)?
Dank im voraus.
Gruß Andy.
Hallo mileslucis,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Vorgabe im WEG kenne ich mit der Höchstdauer von 5 Jahren.
(Ausgabe WEG in „Beck-Texte“ von 1982).
Den Zusatz „…höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Falle der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre…“
über die 3 Jahre kenne ich nicht.
Das muß nach 1982 dazu gekommen sein. Üblich waren nämlich als erste
Vertragsdauer 5 Jahre, mit der Begründung, daß anfangs mehr Aufwand
anfällt.
Aber in der Praxis kann man nach meiner Erfahrung von 1 bis
5 Jahren wählen, je nachdem was die Eigentümerversammlung beschließt.
Deswegen wollte ich wissen, was i.d.R. üblich ist.
Gibt es dazu noch Tipps?