wenn man mit Hausverwaltung einer Eigentumswohnung mehr als unzufrieden ist.
kann man als Eigentümer die Verwaltervollmacht entziehen und mit welche Konsequenzen.
Danke
Guten Tag,
wenn man mit Hausverwaltung einer Eigentumswohnung mehr als
unzufrieden ist.
kann man als Eigentümer die Verwaltervollmacht entziehen und
mit welche Konsequenzen.
Danke
Die Mehrheit der WEG kann den Verwaltervertag per Beschluß vorzeitig kündigen! Dabei muß allerdings ein wichtiger Grund, z.b. Veruntreuung von Treugeld - vorliegen. Ohne einen solchen wichtigen Grund führt die Kündigung dazu, dass zwar die Tätigkeit des Verwalters bis zum Ende seiner ordentlichen Bestellung ruht, er jedoch weiterhin Anspruch auf die ihm vertraglich zustehende Grundvergütung hat. Ein einzelner Eigentümer kann nur seinem Frust Ausdruck verleihen, aber kündigen kann er nicht! - firstguardian -