Verwalterwahl ohne Vertrag

Bei einer WEG Versammlung wurde ein neuer Verwalter gewählt, allerdings kein Vertrag vorgestellt bzw. unterschrieben. Hat das rechtlichen Bestand? Welche
Auswirkungen hat das auf die Arbeit der Verwaltung?

Mir istnicht bekannt, dass ein Verwaltervertrag einer bestimmten Form genügen muss.

vnA

Guten Tag vnA, meine Befürchtung geht dahin,dass wenn keine dezidierte (sei es durch Beschluss oder schriftlichen Vertrag)Vereinbarungen getroffen werden
der Willkür (Entgelt für Versammlungs-Vorsitz, monatliche Vergütung etc)Tür und Tor geöffnet ist.
Grüße JB

Hallo, wenn sich später alle Beteiligten an mündliche Vereinbarungen
erinnern können, wäre die Sache O.K. Trotzdem ist Schriftform
wohl selbstverständlich, wobei der Beirat als Vetragspartner für die
Gemeinschaft auftritt. Gruß