Verwalterwechsel bei Eigentümergemeinschaft

Bei unserer Eigentümergemeinschaft läuft Ende des Jahres der Verwaltervertrag aus. Da wir mit unserem jetzigen Verwalter nicht mehr einverstanden sind, wird der Großteil der Gemeinschaft für einen Wechsel stimmen.

Wir haben in 2 Wochen Eigentümerversammlung, wo darüber endgültig abgestimmt wird.

Müssen wir in 2 Wochen auf unserer Versammlung schon einen potentiellen neuen Verwalter präsentieren, damit der Vertrag mit dem alten Verwalter nicht verlängert wird? Eigentlich haben wir ja noch fast ein Jahr Zeit, bis sein Vertrag ausläuft, einen neuen Verwalter zu finden. Unser jetziger Verwalter sagt, dass, wenn wir nicht mit ihm verlängern, auch schonen einen neuen Verwalter parat haben müssen.

Das verwundert uns, denn es ist ja auch noch gar nicht 100%ig sicher, dass der alte Verwalter tatsächlich abgewählt wird.

Reicht es aus, wenn vorher schon auf der Einladung als TOP steht, dass in der Versammlung abgestimmt werden soll, dass der Verwaltungsbeirat die „Erlaubnis“ erhält, einen neuen Verwalter zu suchen, ist das dann ordnungsgemäß ? Ist das überhaupt zulässig ?

Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt ?

Müssen wir in 2 Wochen auf unserer Versammlung schon einen
potentiellen neuen Verwalter präsentieren, damit der Vertrag
mit dem alten Verwalter nicht verlängert wird? Eigentlich
haben wir ja noch fast ein Jahr Zeit, bis sein Vertrag
ausläuft, einen neuen Verwalter zu finden. Unser jetziger
Verwalter sagt, dass, wenn wir nicht mit ihm verlängern, auch
schonen einen neuen Verwalter parat haben müssen.

Unsinn.

Das verwundert uns, denn es ist ja auch noch gar nicht 100%ig
sicher, dass der alte Verwalter tatsächlich abgewählt wird.

Reicht es aus, wenn vorher schon auf der Einladung als TOP
steht, dass in der Versammlung abgestimmt werden soll, dass
der Verwaltungsbeirat die „Erlaubnis“ erhält, einen neuen
Verwalter zu suchen, ist das dann ordnungsgemäß ? Ist das
überhaupt zulässig ?

Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt ?

Prinzipiell muss die Eigentümergeminschaft einem Verwalter wählen. Wenn bei der nächsten Eigentümerversammlung der derzeitige Verwalter keine Mehrheit bekommt, ist er mit Auslaufen des Vertrags seinen Job los, unabhängig, ob es einen neuen Verwalter gibt oder nicht.

Eine (größere) Eigentümergemeinschaft ohne Verwalter ist ziemlich nachteilig, deswegen ist eine verwalterlose Zeit möglichst zu vermeiden. Auch ist es sinnvoll, wenn der alte Verwalter irgendjemanden Unterlagen und Konten übergeben kann und dieses auch kontrolliert wird.

Aus diesem Grunde ist es üblich, dass zu diesem Tagesordnungspunkt neue Bewerber um den Job als Verwalter eingeladen werden, sich kurz vorstellen, ihre Referenzen und Preisvorstellungen nennen und dann wird gewählt. (der derzeitige Verwalter stellt sich auch üblicherweise zur Wahl).

Der Verwaltervertrag wird dann im Detail häufig vom Beirat und interessierten Miteigentümern ausgehandelt und im Auftrag der Eigentümergemeinschaft unterschrieben.

Das die Verwalterauswahl komplett dem Beirat überlassen wird, habe ich noch nicht erlebt, die Verantwortung für solch eine wichtige Entscheidung sollte m.E. auch die Eigentümerversammlung tragen.
gruß n.