Hallo nochmal,
nein, ich habe dazu leider auch keine explizite Abhandlung gefunden.
Der Verwalter muss ja lediglich klären, ob der Erwerber finanziell in der Lage ist, sein Hausgeld zu bezahlen.
Was aber nutzt da eine Schufa ? Man kann daran erkennen, ob Kredite, Leasingverträge, Handyverträges usw. laufen, man sieht eine eidestattliche Versicherung.
Wenn eine EV vorliegt, bekommt der Erwerber sowieso keine Finanzierung, somit entfällt auch die Verwalterzustimmung.
Alle anderen Daten helfen nicht weiter. Für manche ist eine Verbraucherkreditrate von 400,00 € absolut untragbar, andere können das locker zusätzlich zu ihrer Baufinanzierung leisten - ist ja einkommensabhängig, und das Einkommen steht nicht in der Schufa.
Ich hatte den Fall der Verwalterzustimmung auch schon, und ging wie folgt vor:
- Schlug ich dem Verkäufer dringend vor, sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank des Erwerbers geben zu lassen. Liegt diese vor, ist eine Schufa-Auskunft absolut nicht mehr nötig.
Parallell dazu redete ich
- persönlich mit dem Erwerber und klärte ihn über den Wirtschaftsplan auf. Ich bezweifle nämlich, dass alle Erwerber tatsächlich wissen, was auf sie zukommt.
Bei dieser Gelegenheit kann man prima „plaudern“ und erfährt recht leicht den Arbeitgeber, den Grund für den Wohnungskauf, die Voranschrift sowieso (und kann vielleicht sogar einen Kollegen, der dort Verwalter ist, kontaktieren).
Ich denke, der finanzielle Teil der „Auskunftseinholung“ ist zumindest momentan nicht schwierig, da die Banken die Finanzierungen sehr genau prüfen. Auf der anderen Seite ist man als Verwalter ja schadensersatzpflichtig, wenn man zu unrecht verweigert, und das Risiko finde ich auch nicht ohne.
Viele Grüße,
Inselchen