Heute habe ich die Kosten für den Verkauf einer Eigentumswohnung von dem Verwalter bekommen.
Hierin heißt es:
Erteilung der Verwalterzustimmung in grundbuchmäßiger Form einschl. Aufsuchen des Notars 236,40
Notarkosten 40.50
Registerauszug 13,00
zuzüglich Umsatzsteuer.
Sind so hohe Preise marktüblich?
ich würde den Verwalter fragen, wie sich seine Forderung zusammensetzt. Da er nicht an die Gebührenverordnung für Notare gebunden ist,wird er seinen Stundensatz berechnen. Ob dieser akzeptabel oder sittenwidrig ist, kann man durch Vergleichsangebote herausfinden.
Grüße
Hallo
die Preise richten sich nach dem Verkafswert und den draus entstehenden Notarkosten. Aus meiner Sicht in Ordnung. Das Aufsuchen des Notars ist anscheinend eine eigene Rechnung des Verwalters,die finde ich hoch und würde ich mir erläutern und begründen lassen. Länger wie 20 minuten war er mit Sicherheit nicht beim Notar.
Viele Grüße Olaf