Verwaltung einer Reihenhauswohnanlage

Hallo,
wir sind 10 Eigentümer einer Reihenhausanlage mit 10 Reihenhäusern. Jedes Haus steht auf seinem eigenen Grundstück. Jedoch gibt es eine Gemeinschaftsheizungsanlage, Gemeinschaftsflächen (Zugangsweg, Gartenweg u. Parkfläche) Auf der Gemeinschafts-Parkfläche stehen Einzel-Garagen, jeder hat seine Garage selber bezahlt.
Bisher wurden diese Häuser von einer Person(ein Eigentümer) ganz allein verwaltet (Öleinkauf, Reperaturen, Buchen von Abschalgszahlungen für Betriebskosten und Rücklagen), ohne dass sich jemals ein anderer um die Unterlagen, Rechnungen gekümmert noch irgend etwas geprüft hat. Es werden zwar so gut wie regelmäßig jährlich Versammlungen durchgeführt, wo auch diverse Beschlüsse gefasst werden , die dann aber nach Lust und Laune auch mal nicht beachtet werden. Als ich angemerkt habe, dass es so ohne sich Regeln( Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan usw.) aufzustellen nicht mehr weitergehen kann, wurde mehrheitlich gegen meine Stimme abgestimmt, dass so locker weiter gemacht werden soll wie bisher. Das WEG braucht bei uns nicht beachtet werden. Allein komm ich dagegen nicht an. Ich war bereits beim Rechtsanwalt, der will aber erst einmal viel viel Geld sehen. Wer kann mir einen Rat geben, wie dies günstig und problemlos geregelt werden kann? Vielen vielen Dank

Guten Morgen,

Erbengemeinschaft usw. sind komplizierte Strukturen. Da gibt es meist Streit.
Ich würde Folgendes probieren oder durchsetzen:

  1. Anwalt, auch wenn der was kostet, aber ich glaube, das könnte riskant werden.
  2. Verbraucherzentrale. Das kostet auch einen Obolus, ist aber verkraftbar. Die VZ kann zwar nicht klären, aber Möglichkeiten aufzeigen, wie man vorgehen kann.
  3. Ich würde mich aus der Gemeinschaft ausklinken und mich auszahlen lassen. Niemand tut sich soetwas lange an.

Viel Glück!
Katja

Hallo Katja vielen Dank für die Ratschläge.
Ich würd mich gern ausklinken. Geht aber nicht, da die gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist. Der Anwalt hat mir heute morgen geraten, dass ich auch selbst bei Amtsgericht gegen Beschlüsse und sonstiges Klage auf Nichtigkeit einreichen kann. Dann umgehe ich die sehr hohen Anwaltskosten. Mustervordrucke habe ich bereits, also auf gehts

Gruß M. und B.