Verwaltung eines Mietshauses ohne schriftliche Bestätigung der Vermieterin

Hallo,
in unserem Mietshaus wohnen 4 Parteien. Die Vermieterin ist 88 Jahre und lebt in einem Pflegeheim. Unter den Mietparteien sind seit einiger Zeit Streitigkeiten aufgetreten.
Die Vermieterin und Eigentümerin hat angeblich eine befreundete Person mit der Wahrnehmung ihrer Interessen und der Verwaltung beauftragt. Diese Person hat zu 3 Mietparteien engen Kontakt, die 4. Mietpartei wird gemoppt und schickaniert bis zu der Aussage sie könne ja ausziehen.
Meine Frage:
Wenn die von der Vermieterin (angeblich) beauftragte Person vorgibt, von der Vermieterin beauftragt worden zu sein, sind dann ihre Anweisungen zu befolgen?
Oder sind die Anweisungen nur wirksam wenn die Übertragung der „Verwaltung“ mit dieser Person von der Eigentümerin schriftlich niedergelegt sind.

Hallo,

Meine Frage:
Wenn die von der Vermieterin (angeblich) beauftragte Person
vorgibt, von der Vermieterin beauftragt worden zu sein, sind
dann ihre Anweisungen zu befolgen?
Oder sind die Anweisungen nur wirksam wenn die Übertragung der
„Verwaltung“ mit dieser Person von der Eigentümerin
schriftlich niedergelegt sind.

zumindest sollte eine Vollmacht von der Vermieterin vorliegen, dass die besagte Person die Verwaltung der Mietverhältnisse und des Gebäudes übernommen hat.

Auf labidare mündliche Aussagen muss sich der Mieter nicht einlassen.

Gruß

BHSHuber

Hallo,
eine schriftliche Vollmacht ist generell nicht zwingend erforderlich, zudem erst dann nicht, wenn sich aus den Gesamtumständen die mündliche Bevollmächtigung ergibt.

Der Hinweis, dass man ausziehen könne, deutet schon auf ein eingetrübtes „Miteinander“ und sollte nicht durch Formalien belastet werden, denn sonst könnte Gefahr drohen, dass andere Mietparteien eine einseitige Position zur Bevollmächtigten einnehmen und es dann in kurzer Zeit zu Beschwerden gegen „die eine Mietpartei“ kommt.

lG

Hallo,

mal - abgesehen davon, dass die Vollmacht selbst durchaus auch mündlich erteilt werden kann - ganz lebenspraktisch gesprochen: Muss man damit rechnen, dass die Vermieterin im Falle des Falles der „Verwalterin“ Rückendeckung gibt, und dann notfalls im Rahmen einer gerichtlichen Klage selbst auftritt/die „Verwalterin“ dann ordentlich bevollmächtigt? Dann kann man sich das ganze Drama auch sparen, wenn es jetzt nicht gerade um eine Kündigung, Mieterhöhung o.ä. geht. Man gewinnt dadurch nichts, produziert höchstens Kosten und weiteren Ärger durch unnötige Zuspitzung der Situation. Denn wenn sich die beiden Damen angesichts der Forderung nach einer schriftlichen Vollmachturkunde dann mal so richtig Gedanken über deren Umfang, und den Willen der Vermieterin machen, ggf. sogar noch einen Anwalt einschalten, kann die Vollmacht deutlich umfangreicher zu Papier gebracht werden, als die aktuell der Fall ist. Die Situation mit einem „überkritischen“ Mieter bietet dafür einen perfekten Anlass. Da dürfte eine etwas „vage“ Situation für den betroffenen Mieter im Zweifelsfall günstiger sein, als eine wasserdichte und vollumfassende Vollmacht, an der es dann nichts mehr zu deuteln gibt.

Sinn macht die Frage nach der Vollmacht nur dann, wenn man gute Gründe dafür hat davon auszugehen, dass die Dame eigenmächtig und gegen den Willen der Vermieterin handelt.

BTW: Wenn man gemobbt wird, kann man sich doch freuen, wenn andere die Treppenhausreinigung für einen übernehmen.

SCNR

Gruß vom Wiz

Hallo,

da hängen aber ein paar Fragenzeichen in der Luft…

1.Geschäftsfähigkeit der alten Dame ???

2.In dem Alter ist mit Ableben zu rechnen, Erben ???

3.und zuletzt ,wird ja gar versucht „auf Lau“ zumindest zeitweise an eine Immobilie zu gelangen ???

Keine Fragezeichen
Servus,

die drei Fragen sind in der vorliegenden Situation belanglos.

  1. ist belanglos, weil in einem Pflegeheim sehr genau darauf geachtet wird, wer selbst nicht in der Lage ist, seine Interessen wahrzunehmen.

  2. und 3) sind belanglos, weil sie keinerlei Einfluss darauf haben, ob die Eigentümerin jemanden wirksam mit der Verwaltung des Mietshauses beauftragen kann oder nicht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

der Witz

  1. ist belanglos, weil in einem Pflegeheim sehr genau darauf geachtet wird, wer selbst
    nicht in der Lage ist, seine Interessen wahrzunehmen.

war jetzt aber gut…lach…ich empfehle mal dringend einen Besuch in Pflegeheimen.

Das einzige,worauf die da achten ,ist das die „Kohle“ von der Krankenkasse für das

Luxusapartment hereinkommt…ansonsten ist denen aber der Insasse egal.

Im Gegenteil,machen Angehörige auf Mißstände wie

-dreckige Bettwäsche

-fehlende Handtücher

wiederholt auferksam, wird ihnen sogar Hausverbot erteilt.

  1. und 3) sind belanglos, weil sie keinerlei Einfluss darauf haben, ob die Eigentümerin :jemanden wirksam mit der Verwaltung des Mietshauses beauftragen kann oder nicht.

Das würde ich überhaupt nicht sagen,denn schließlich geht es hier um nicht gerade kleine
Summen.

Bei 4 Mietparteien währen das im Jahre immernhin
mindestens 30.000,- € oder mehr an Geld

was reinkommt.Das kann man aber auch ganz anders „handhaben“…

Ist der unbequeme (oder nicht zur Familie) gehörende 4.Mieter erst mal weg,hat man doch ein Leben in Saus und Braus.

Jeder zahlt dann nur noch das Minimum,also Verbrauchslasten und sonst nix und den Rest des Geldes hat man zur freien Verfügung.

Solange die öffentlichen Abgaben und Steuern entrichtet werden,fällt das nicht auf.

Munteres Assoziationsspiel
Servus,

war jetzt aber gut…lach…ich empfehle mal
dringend einen Besuch in Pflegeheimen.

Das einzige,worauf die da achten ,ist das die „Kohle“ von der Krankenkasse für das

erstaunlich, dass es Pflegeheime gibt, die ausschließlich von den Krankenkassen bezahlt werden - alle anderen haben ein starkes Interesse daran, dass derjenige, der sie beauftragt und bezahlt, dies auch wirksam tut. Das Banalste, was in diesem Zusammenhang notwendig ist, ist die engmaschige Prüfung, ob Anregung einer Betreuung angezeigt ist.

Was das hier:

Im Gegenteil,machen Angehörige auf Mißstände wie

-dreckige Bettwäsche

-fehlende Handtücher

wiederholt auferksam, wird ihnen sogar Hausverbot erteilt.

mit der F’rage zu tun hat, ob eine Vermieterin jemandem wirksam Vollmacht zur Wahrung ihrer Interessen erteilt hat, weißt Du sicherlich. Mir erschließt sich der Zusammenhang nicht.

  1. und 3) sind belanglos, weil sie keinerlei Einfluss darauf haben, ob die Eigentümerin :jemanden wirksam mit der Verwaltung des Mietshauses beauftragen kann oder nicht.

Das würde ich überhaupt nicht sagen,denn schließlich geht es
hier um nicht gerade kleine
Summen.

Es geht um genau gar keine Summen, sondern um die Wirksamkeit einer Vollmacht.

Ist der unbequeme (oder nicht zur Familie) gehörende 4.Mieter
erst mal weg,hat man doch ein Leben in Saus und Braus.

Jeder zahlt dann nur noch das Minimum,also Verbrauchslasten
und sonst nix und den Rest des Geldes hat man zur freien
Verfügung.

Frag mich jetzt nicht um eine Entscheidung, ob das eher unterhaltsam oder eher langweilig ist. Nach dem Zusammenhang mit der vorgelegten Frage erkundige ich mich lieber nicht, sonst kommt sicher gleich noch eine Geschichte darüber, dass umkippende Weihnachtsbäume schon auch mal einen Zimmerbrand verursachen können - die Worte „Zimmer“ und „Haus“ haben ja auch irgendwas miteinander zu tun.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

du solltest dich einfach einmal in das reale Leben begeben…:smile:

Im Zusammenhang mit Pflegeheimen heisst die Krankenkasse nicht Krankenkasse sondern

Pflegekasse

(Schließlich wollen da ja noch einíge Manager und Bürokraten mit Geld verdienen)

und diese kümmert sich auch um alles.

Nicht umsonst können Pflegeheime mit Renditen über 20 Jahre festverzinst werben…:smile:

geh einfach …
…zum nächsten tischler und lass dir einen holzkiste machen. damit läufst du zum bahnhof und nimmst den zug zum nächsten flughafen. von dort aus fliegst du nach london. weiter mit dem taxi in die speakers corner.

UND DORT FINDEST DU SICHER IRGENDWEN, DEM DU DEINE GESCHICHTEN ERZÄHLEN KANNST! HIER INTERESSIERT DAS KEINE SAU! SIE HABEN MIT DEM THEMA GENAU GAR NICHTS ZU TUN!

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